„Alles, was man selber beantragen muss, ist ein Problem“, sagte mir vor Kurzem jemand, der in die Hilfsprogramme gegen die Teuerung involviert ist. Ein aktuelles Beispiel dafür ist der „Energiekostenausgleich“ von 150 Euro, den jeder Haushalt (bis zu einer Einkommensgrenze) bekommen soll.
Ab Ende April wurden die Gutscheine verschickt, die aber nicht namentlich adressiert waren. Die erste Hürde ist die Einreichung beim Bund, bei der man die 23-stellige Zählernummer eingeben muss. Wenn man sich vertippt, kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Wer keinen eigenen Stromzähler hat, weil mehrere unter einem Dach leben, aber separat bezahlen, hat auch ein Problem.
Die Energieversorger, die die 150 € von der Jahresrechnung abziehen, können erst agieren, wenn sie die Daten bekommen. Die Hotline der Regierung ist heillos überlastet, obwohl sie personell aufgestockt wurde. Die AK-Konsumentenschützer registrieren jede Woche Hunderte Beschwerden.
Bis jetzt wurden erst rund 900.000 Anträge positiv erledigt. Nun wurde die Frist zur Einreichung bis Jahresende verlängert. Man kann auch den Gutschein nochmals anfordern, falls man ihn nicht mehr findet. Die Auszahlung dauert aber bis zur nächsten Jahresabrechnung.
Da wäre es wesentlich einfacher gewesen, das Geld automatisch auszuzahlen, z. B. bei der Stromrechnung. Man kann nur hoffen, dass die Regierung daraus lernt und beim geplanten Energiepreisdeckel klüger vorgeht.
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