Gerichtsbeschluss

Tirol: Abschussbescheid für Wölfe erneut gekippt

Tirol
23.08.2022 16:52

Nachdem das Land Tirol Anfang August ein Wolfspärchen in Osttirol zum Abschuss freigegeben hatte, hat das Landesverwaltungsgericht (LVwG) den Bescheid nun zurückverwiesen. Einem weiteren Abschussbescheid für einen Wolf im Wipptal wurde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde zuerkannt. Ein betroffener Bauer proklamiert: „Jetzt steht mein Entschluss zum Aufhören.“

Laut Abschussbescheid hätten die beiden Wölfe 108MATK und 121FATK in drei Jagdteilgebieten in den Osttiroler Gemeinden Lavant, Tristach und Nikolsdorf bis 31. Oktober entnommen werden dürfen. Doch jetzt hat das Landesverwaltungsgericht den Bescheid zur erneuten Entscheidung an die Behörde zurückverwiesen. Die Begründung des Gerichts: Es sei nicht ausreichend sichergestellt, dass die „richtigen“ Wölfe entnommen werden.

Auch der Wolf 158MATK im Tiroler Wipptal hätte laut Bescheid bis Ende Oktober entnommen werden dürfen. Diesem erkannte das Landesverwaltungsgericht nun die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde zu. Eine Beschwerde gegen den Bescheid ist nun möglich.

Fachkuratorium kommt zusammen
Die drei Abschussbescheide sind somit nicht mehr vollstreckbar. Jäger wurden gestern bereits per SMS von der Landeswarnzentrale informiert. In der kommenden Woche soll nun das Fachkuratorium für Wolf, Bär, Luchs zusammentreten, um über die Gefährlichkeit weiterer Wolfsindividuen in Osttirol zu entscheiden. Dort wurden im heurigen Sommer bereits mehr als 200 Schafe und ein fast ausgewachsenes Rind gerissen.

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Ich bin darin bestärkt, die Schafhaltung aufzugeben. Das hört man jetzt reihenweise.

Landwirt Marco Rabanser

Tirols LHStv. Josef Geisler klammert sich an Strohhalme: „Wenn nötig, werden wir juristisches Neuland betreten.“ Ziel sei die Einsicht der EU, dass der Wolf längst nicht mehr vom Aussterben bedroht sei. Vielfach käme dies zu spät: „Ich bin darin bestärkt, die Schafhaltung aufzugeben. Das hört man jetzt reihenweise“, schildert Marco Rabanser. 17 seiner Schafe lagen kürzlich tot am Vögelsberg oberhalb von Wattens.

Auch 2021 wurde Abschussbescheid gekippt
Bereits im Dezember des Vorjahres hatte das Landesverwaltungsgericht einen Abschussbescheid für den Wolf mit der Bezeichnung 118MATK zur neuerlichen Entscheidung an die Behörde zurückverwiesen. Das Tier wäre nach dem Bescheid in zehn Jagdteilgebieten in den Oberländer Gemeinden St. Sigmund, Oetz, Haiming, Silz, Stams und Rietz für einen Zeitraum von 60 Tagen von der ganzjährigen Schonzeit ausgenommen gewesen.

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