Ein Anrainer erhob Einspruch gegen den Bau der Shell-Tankstelle und erkundigte sich, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde. Daraufhin wurde es „emotional“.
Der Zubau des „Intro Park“-Einkaufszentrums in Siegendorf schlägt immer höhere Wellen. Gestern um 8 Uhr Früh fand im Gemeindeamt der Marktgemeinde eine bau- und gewerbebehördliche Verhandlung zur Errichtung der geplanten Shell-Tankstelle statt.
Einspruch erhoben
Die so genannte „Augenscheinsverhandlung“ war öffentlich zugänglich, sodass jeder Fragen stellen oder seine Bedenken und Befürchtungen formulieren konnte. Die Verwunderung bei den Anwesenden war einigermaßen groß, als der Besitzer jenes zwei Hektar großen Grundstücks erschien, das unmittelbar an den ersten Bauteil grenzt. Und tatsächlich seine Einwände gegen den Bau der Tankstelle vorbrachte.
„Ich habe im Vorfeld keine Einladung bekommen. Als Anrainer habe ich aber das Recht, Einspruch zu erheben – und genau das habe ich mit dem Paragraf 74, Absatz 1 der Gewerbeordnung, getan. Schließlich kommt es hier zu einer Belästigung durch Lärm, Staub und Emissionen“, erklärt der Mann, der anonym bleiben möchte.
Keine Umweltverträglichkeitsprüfung
Darüber hinaus habe er sich bei der Verhandlung erkundigt, ob eine „Umweltverträglichkeitsprüfung“ durchgeführt worden sei. Denn bei seinem Grund handele es sich um „biozertifiziertes Ackerland“, auf dem alles Mögliche angebaut werde – etwa Getreide, Kürbisse, Sojabohnen und Leinsamen. Die Verhandlungsleiterin und Stellvertretende Behördenleiterin der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt, Sonja Hankemeier, habe ihm daraufhin erklärt, dass es „keine Umweltverträglichkeitsprüfung“ gegeben habe.
Ich wurde vom Projektbetreiber beschimpft
sagt der Anrainer, der gegen den Bau der Tankstelle Einspruch erhob
Zwei Gutachten ausständig
„Auf mein Nachfragen hin hat Projektbetreiber Peter Krenmayr ziemlich emotional reagiert und mich beschimpft. Woraufhin die Verhandlungsleiterin einen Ordnungsruf erteilte und höflich ersuchte, gesittet und wie erwachsene Menschen miteinander zu kommunizieren“, schildert der Grundbesitzer. Bei der Begehung vor Ort sei er von Krenmayr dann erneut beleidigt worden: „Er drohte mir sogar mit einer Besitzstörungsklage, weil ich dort seinen Acker betreten hatte.“ Die Behörde werde nun seine „Parteistellung abklären“ und überprüfen, ob er tatsächlich von Lärm, Staub und Emissionen betroffen sei, so der Mann weiter.
Weil zwei Sachverständige fehlten und daher wichtige Gutachten noch ausständig sind, war abschließend keine positive oder negative Beurteilung möglich. Aus Peter Krenmayrs Sicht lief die Verhandlung indes „gut“. Er ist zuversichtlich, dass dem Bau der Tankstelle nichts im Wege steht.
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