Wollte sie „erlösen“

Südsteirer köpfte blinde Babykatze: Verurteilt

Steiermark
25.08.2022 12:45

Ein Steirer (25) hat im Mai eine drei Wochen alte, blinde Babykatze zerhackt. Er und seine Nachbarin (39) mussten sich deswegen am Donnerstag am Grazer Straflandesgericht wegen Tierquälerei verantworten. Beide wurden (nicht rechtskräftig) schuldig gesprochen und kassierten Geldstrafen.

Reumütig und sichtbar angeschlagen treten die beiden Nachbarn vor Richter Erik Nauta. Beide sind geständig: Sie hat ihn darum gebeten, dass er das Leben einer erst drei Wochen alten Katze beendet. Was war genau passiert?

„Susi“ hatte Babys bekommen. So heißt die Katze der Zweitangeklagten. Eines dieser Babys schien aber nicht gesund zu sein. „Die Augen waren trüb und es konnte sie kaum öffnen“, sagt die 39-Jährige. Der Tierarzt, zu dem eine weitere Nachbarin die Katze brachte, stellte fest, dass sie blind war - sonst aber „lebensfähig“. Eventuell hätten sich sogar ihre Augenprobleme auswachsen können.

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Die Katze war blind, aber sonst in einem guten gesundheitlichen Zustand.

Verlesene Aussage des Tierarztes

Die Besitzerin war offenbar verzweifelt. Als der 25-Jährige eines Abends „auf einen Kaffee“ vorbeikam, trafen sie die folgenschwere Entscheidung: „Er hat gefragt, ob es nicht am besten wäre, wenn wir sie erlösen. Ich habe zugestimmt“, sagt die Angeklagte. „Keine gute Idee, gell“, meint darauf der Richter. Die Frau bat ihren Nachbarn, die Tat zu erledigen. „Weil ich das nicht konnte. Er sagte, er würde ihr das Kopferl umdrehen.“

Richter Erik Nauta (Bild: Stockner)
Richter Erik Nauta

Tierheim und Einschläfern keine Option
Wieso haben die beiden nicht versucht, die Katze ins Tierheim zu bringen? „Es ist sowieso schon schwer, ein Bauernkatzerl anzubringen“, sagt der Steirer darauf. Einschläfern war scheinbar auch keine Option, obwohl der Tierarzt das angeboten hatte, sollte sich kein geeigneter Einzelplatz für das Katzenbaby finden. „Wir wollten nicht, dass sie irgendwo in einer Tierkadaververwertung landet.“

Das Landesgericht für Strafsachen in Graz (Bild: JÜRGEN RADSPIELER)
Das Landesgericht für Strafsachen in Graz

Streicheleinheit vor dem Tod
Nach dem Entschluss ließen die beiden die Katze noch eine Stunde lang zur Mutter und streichelten sie. Dann schritt der 25-Jährige zur Tat, wie er sagt. „Das Genick umzudrehen, schien mir aber zu unsicher. Ich habe sie im Keller auf eine Holzkiste gesetzt und eine Hacke genommen.“ In zwei Schlägen hackte er dem Katzenbaby den Kopf ab. Im Garten „bestatteten“ die beiden das Tier.

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Es war unüberlegt und dumm.

Der Angeklagte

„Ich sehe ein, dass das ein Fehler war. Es war unüberlegt und dumm“, bereut der Steirer seine Tat, die durch eine anonyme Anzeige aufflog. Das Gutachten des Sachverständigen attestiert wenigstens eines: Die Katze war sofort tot und musste nicht leiden.

„Tötung aus Bequemlichkeit“
Richter Nauta sieht den Tatbestand der Tierquälerei durch eine mutwillige Tötung erfüllt. „Sie wussten, dass das Tier lebensfähig ist. Mutwillig ist auch eine Tötung aus Bequemlichkeit, statt einen Tierheim-Platz zu suchen.“ Er verurteilt den 25-Jährigen zu einer Geldstrafe von 3600 Euro und die 39-Jährige zu 1680 Euro - nicht rechtskräftig.

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