Zu so einem Unfall werden die Rettungskräfte in Kärnten zum Glück auch nicht alle Tage gerufen: Ein betrunkener Pensionist erwischte bei der Gartenarbeit mit seiner Kettensäge nicht den Strauch, sondern seine Pflegerin. Die Frau wurde schwer verletzt, der „Alko-Säger“ musste vor Gericht.
„Das war keine gute Idee, besoffen mit einer Kettensäge zu hantieren“, seufzt Richterin Sabine Götz, als der reumütige Angeklagte am Landesgericht Klagenfurt vor ihr Platz nimmt. „Ja“, stimmt der 61-Jährige zu. Der Pensionist hatte am Unfalltag „zwei, drei Bier und zwei, drei Leibwächter“ gezwitschert und dann mit stattlichen 1,26 Promille seine Haselnussstauden schneiden wollen. An seiner Seite seine treue Krankenpflegerin, die ihm assistieren sollte. „Da ist mir die Kettensäge ausgekommen“, erzählt der Mann.
Frau wurde schwer verletzt
Die neben ihm stehende Frau wurde schwer verletzt. „Jetzt ist sie zum Glück wieder gesund“, ist der Oberkärntner erleichtert. „Es tut mir sehr leid, aber die Pflegerin und ich, wir verstehen uns zum Glück ja immer noch super.“
Die Frau arbeitet weiterhin bei ihm, man ist auch einträchtig gemeinsam zum Prozess gekommen. Daher fällt das Urteil für den unbescholtenen und reumütigen „Alko-Säger“ schnell und recht glimpflich aus: drei Monate bedingt plus 2000 Euro Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung.
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