Die Salzburger Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Landesrat Heinrich Schellhorn (Grüne) eingestellt, bestätigt die Salzburger Staatsanwaltschaft. Der Spar-Konzern hatte ihn im März in der Causa Europark-Ausbau wegen Amtsmissbrauchs angezeigt.
Die Grünen beharrten bekanntlich auf dem Nein zum geplanten Ausbau des Europarks. Schellhorn als Mitglied der Landesregierung verweigerte seine Unterschrift zu den Ausbauplänen des Einkaufszentrums. Die Folge: eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs. Der Spar-Konzern erstatte diese bereits im März. Nun hat die Staatsanwaltschaft nach entsprechenden Erhebungen das Ermittlungsverfahren eingestellt, wie Sprecherin Elena Haslinger der „Krone“ am Montag bestätigte. Noch ist die Einstellung nicht rechtskräftig.
Laut Haslinger habe Schellhorn seine Befugnisse nicht missbraucht: „Weil sich Schellhorn in dem, ihm eingeräumten, Entscheidungsspielraum bewegen darf." Der Landes-Vize habe sich als „nicht befangen“ erklärt und die Entscheidung gegen den Europark-Ausbau „nicht aus eigenen Motiven getroffen, sondern auf der Grundlage von Unterlagen“, erklärt die Behördensprecherin. Schellhorn habe sich unter anderem mit den Raumordnungszielen des Landes und der ablehnenden Haltung der Altstadt-Händler erklärt.
Kampf um Erweiterung seit zehn Jahren
Der Europark mit einer Fläche von aktuell 50.700 Quadratmetern gilt als das Flaggschiff der SES Spar Shopping Centers. In der Benchmark „Umsatz pro Quadratmeter“ liegt der Salzburger Konsumtempel im europäischen Spitzenfeld. Seit gut zehn Jahren will die Spar-Tochter dort die Verkaufsfläche erweitern. 2015 lehnte die Landesregierung die Ausbaupläne aller großen Einkaufszentren des Landes aber geschlossen ab.
Die damals zuständige LHStv. Astrid Rössler (Grüne) hatte auch ihre ÖVP-Kollegen in der Regierung überzeugt, dass durch die Erweiterungen ein enormer Kaufkraftabfluss weit über die Stadtgrenzen Salzburgs hinaus zu befürchten sei. Der Europark fand sich nicht damit ab und reichte erneut einen Antrag zur Erweiterung um 14.000 Quadratmeter ein, der laut SES alle erforderlichen - und positiv ausgefallenen - Gutachten enthält. Im Dezember 2021 biss man durch das Veto der Grünen und damit Fehlen des erforderlichen Einstimmigkeitsprinzips abermals auf Granit.
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