Der Prozess um einen Mordversuch durch eine angebliche Suizid-Fahrt auf der B156 in Salzburg wurde am Dienstag fortgesetzt.
In selbstmörderischer Absicht soll ein 29-jähriger Türke im März 2019 auf der B156 seinen SUV in den Gegenverkehr gelenkt haben. Der Wagen kollidierte dabei mit zwei Pkw, deren Insassen teils schwer verletzt wurden. Angeklagt ist der Mann, der danach in die Türkei geflogen und untergetaucht war, wegen dreifachen Mordversuchs.
Am Dienstag wurde das Geschworenen-Verfahren in einer zweiten Sitzung fortgesetzt. Neben Zeugeneinvernahmen erstattete ein Toxikologe ein Gutachten: „Es waren zum Unfallzeitpunkt mindestens 1,32 Promille Alkohol im Blut. Außerdem wurde auch Kokain nachgewiesen.“
Neuropsychiatrisches Gutachten
Verteidiger Kurt Jelinek beantragte ein neuropsychiatrisches Gutachten und die Einvernahme der Psychiater, die den Angeklagten in der Christian-Doppler-Klinik betreuten. „In den Krankenakten der CDK findet sich kein Wort von Suizidalität“, erklärt der Anwalt, der sich einen Schuldspruch wegen grob fahrlässiger Körperverletzung anstatt versuchten Mordes erwartet.
Die Belastungszeugin, die wissen will, dass der Mann seine Tat vorab seinen Eltern angekündigt hat, wird erst beim nächsten Termin aussagen. Der Angeklagte dementiert vehement, dass er damals sich oder andere töten wollte. Vertagt!
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