Flucht vor Kontrolle

Schlepper raste an Grenze auf Soldaten zu: Urteil

Burgenland
31.08.2022 12:49

Höchst gefährliche Szenen haben sich im Jänner im burgenländischen Bezirk Güssing abgespielt. Unweit der Grenze war der Lenker eines Kastenwagens, in dem sich mehrere Flüchtlinge befanden, auf Soldaten zugerast. Er wollte sich so der Kontrolle entziehen. Am Mittwoch stand der 26 Jahre alter Moldauer vor Gericht, ebenso sein Beifahrer.

Gerade noch war es einem der Soldaten gelungen, dem Kastenwagen auszuweichen, indem er auf die Seite sprang, betonte der Staatsanwalt. Danach raste der 26-Jährige über einen unbefestigten Feldweg weiter, verlor die Kontrolle über das Fahrzeug und landete im Acker. Er habe damit die 14 Flüchtlinge, die nicht angegurtet waren, gefährdet, auch wenn sie letztlich unverletzt blieben, sagte Richterin Birgit Falb.

(Bild: Christian Schulter)

In Ungarn gefasst
Der Angeklagte konnte zunächst zu Fuß flüchten, wurde aber einige Tage später in Ungarn festgenommen. Ihm wurden Schlepperei, Widerstand gegen die Staatsgewalt, versuchte schwere Körperverletzung und Gemeingefährdung zur Last gelegt. Der Beifahrer, nur wegen Schlepperei angeklagt, wurde bereits unmittelbar nach dem Unfall festgenommen.

Der 26-jährige Moldauer war geständig und gab an, aus Angst davor, erwischt zu werden, aufs Gas gestiegen zu sein. Auch sein 22-jähriger Beifahrer bekannte sich schuldig. Beide Angeklagten entschuldigten sich vor Gericht und gaben an, aufgrund von finanziellen Problemen Schleppungen durchgeführt zu haben. 

Dass sich vor Gericht beide vollinhaltlich geständig zeigten, überraschte die Richterin angesichts mehrerer Versionen, die sie in den Einvernahmen davor erzählt hatten. „Das heißt, ich habe vor der Verhandlung seitenweise Niederschriften gelesen, die in Wahrheit alle falsch sind?“, fragte Falb. Ja, meinten die Angeklagten, wobei der 26-Jährige betonte: „Am Anfang waren noch ganz andere Anschuldigungen.“

Vorwurf des versuchten Mordes fallengelassen
Zunächst war nämlich auch wegen versuchten Mordes ermittelt worden, weil man davon ausgegangen war, der Moldauer habe auf der Flucht auch Schüsse in Richtung eines Soldaten abgegeben. Das hat sich laut Staatsanwaltschaft letztlich aber nicht nachweisen lassen und der Vorwurf wurde - wie berichtet - fallengelassen. Der 26-Jährige wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, sein Beifahrer zu zwei Jahren Haft. Die beiden nahmen die noch nicht rechtskräftigen Urteile an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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