Ein 17-jähriger Schüler ist am Mittwoch wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung am Landesgericht Klagenfurt zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Der Jugendliche hatte von 2019 bis 2021 vermehrt nationalsozialistische Inhalte in verschiedenen WhatsApp-Gruppen geteilt, und auch in einer rechtsextremen Gruppe aus Deutschland, die er durchs Videospielen entdeckt haben will. Das Urteil ist nichts rechtskräftig.
Der Angeklagte bekannte sich gegenüber dem Geschworenensenat schuldig. Er gestand, im Alter von 14 bis 16 Jahren regelmäßig nationalsozialistische Bilddateien auf WhatsApp versendet zu haben. Darunter befanden sich hauptsächlich Bilder oder Memes, die mit Aufschriften wie „Hitler did nothing wrong“ (Hitler hat nichts falsch gemacht, Anm.) oder „Heil mein deutscher Kamerad“ versehen waren. Teilweise gingen die Bilder an seine Freunde auf WhatsApp, teilweise landeten sie in rechtsextremen deutschen Online-Foren.
Hinweis aus Deutschland
Die Polizei im nordrhein-westfälischen Paderborn war auf den 17-Jährigen aufmerksam geworden, nachdem sie ein solches Forum unter die Lupe genommen hatte. Der Jugendliche selbst behauptete vor Gericht, dass er nicht darüber nachgedacht habe, was er da verschickt hatte, und dass er damit niemals den Nationalsozialismus verharmlosen wollte: „Ich wollte innerhalb der Freundesgruppe dazugehören, deshalb hat sich das Schicken von solchen Bildern irgendwie normalisiert, keiner hat nachgedacht.“ Seinen Angaben nach habe er seit dem ersten Kontakt mit der Polizei nichts mehr verschickt.
Fehlendes Bewusstsein für NS-Zeit
Sein Verteidiger argumentierte, dass das Bewusstsein für die NS-Zeit bei den heutigen Jugendlichen oft wenig bis gar nicht vorhanden sei und sie deshalb oft nicht einschätzen könnten, was Spaß und was Ernst sei. Aufgrund des jungen Alters und der bisherigen Unbescholtenheit wurde der Jugendliche zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt. Zudem wurde er aufgefordert, das Schulungsprogramm „Dialog statt Hass“ zu besuchen, das unter anderem für Themen wie Diskriminierung sensibilisieren soll. Der 17-Jährige nahm das Urteil sofort an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
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