Zwei Deutsche müssen sich noch im Herbst im Landesgericht Ried im Innkreis verantworten, weil sie zu Hitlers Geburtstag im April vor seinem Geburtshaus in Braunau zwei rote Grabkerzen angezündet haben. Die beiden Männer waren extra dafür nach Braunau gereist.
Zwei Zivilpolizisten hatten den 24-Jährigen und den 69-Jährigen bei ihrem verbotenen Treiben am 20. April vor dem HItler Geburtshaus in Braunau beobachtet. Die Verdächtigen sollen dort demonstrativ zwei rote Grabkerzen angezündet haben.
NS-Gesinnung
Die beiden Deutschen werden nach dem Verbotsgesetz angeklagt. „Beide haben eine nationalsozialistische Gesinnung und lernten sich schon vor Jahren auf einer einschlägigen Demonstration kennen“, wird die Staatsanwaltschaft Ried/I. in einem Volksblatt-Bericht zitiert. Das Duo soll immer wieder an derartigen Kundgebungen sowie Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen teilgenommen haben. Beide sind laut der Rieder Anklagebehörde geständig und machen aus ihrer nationalsozialistischen Gesinnung offenbar kein Hehl. Der Jüngere soll in Deutschland bereits wegen Volksverhetzung eine teilbedingte Haftstrafe verbüßt haben.
Neuer Verwendungszweck für Gebäude
Das Hitler-Geburtshaus fiel im Zuge einer Enteignung - damit es nicht Pilgerstätte für Neonazis wird - dem Innenministerium zu. Nach dem nach einer Verschiebung für 2023 bis 2025 avisierten Umbau soll die Polizei mit dem Bezirkspolizeikommando und einer Polizeiinspektion in das Gebäude einziehen.
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