Vorgaben in Kraft

Gas sparen: Deutsche Ämter drehen Heizung runter

Ausland
01.09.2022 17:27

Aus Sorge um mögliche Energie-Engpässe dreht die deutsche Regierung auch an kleinen Schrauben: Ab diesem Donnerstag ist eine Reihe von Energiesparvorgaben in Kraft, die den Verbrauch im nächsten halben Jahr drücken sollen. Öffentliche Gebäude werden bis maximal 19 Grad beheizt, Leuchtreklame werden in der Nacht ausgeschaltet und Geschäftstüren dürfen nicht mehr ständig offen stehen. Energiesparen sei „Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern“, heißt es im Text der Verordnung.

„Jede eingesparte Kilowattstunde hilft ein Stück weit aus der Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen heraus“, so die Verordnung, die vergangene Woche beschlossen wurde. Österreich hält sich mit ähnlichen Maßnahmen zurück. Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) rät nur allgemein zum Sparen von Strom und Gas und will im Herbst eine entsprechende Kampagne starten. Beim Gas-Notfallplan ist Österreich noch immer in der Frühwarnstufe, in der die Gas-Flüsse überwacht werden. Derzeit sind die Speicher zu rund 67 Prozent gefüllt. 

Deutschland ist schon im Alarmzustand, dort soll mit den aktuellen Regeln, zusammen mit weiteren Vorgaben, die ab 1. Oktober gelten, laut Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) der Gasverbrauch ungefähr im Umfang von zwei bis zweieinhalb Prozent gesenkt werden.

Die ab 1. September in ganz Deutschland geltenden Vorschriften im Detail:

  • Durchgangsbereiche wie Gänge, Foyers oder Technikräume werden nicht mehr geheizt - außer, es gibt dafür sicherheitstechnische Gründe.
  • Öffentliche Gebäude werden nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt - bei körperlich leichter und überwiegend sitzender Tätigkeit. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur laut Ministerium bei 20 Grad.
  • Für Arbeitsräume, in denen Menschen leichte Tätigkeiten „überwiegend im Stehen oder Gehen“ oder mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit verrichten, gilt eine Obergrenze von 18 Grad.
  • Für mittelschwere Tätigkeiten überwiegend im Stehen oder Gehen sind es 16 Grad und für körperlich schwere Tätigkeiten 12 Grad.
  • Für Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder andere soziale Einrichtungen gilt die neue Regelung nicht.
Denkmäler, wie das für die Völkerschlacht von Leipzig, werden nicht mehr angestrahlt. (Bild: APA/dpa/Sebastian Willnow)
Denkmäler, wie das für die Völkerschlacht von Leipzig, werden nicht mehr angestrahlt.

Zudem dürfen Boiler und Durchlauferhitzer nicht mehr für die Warmwasserbereitung am Waschbecken genutzt werden - es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben. Auch die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen wird ausgeschaltet. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten.

Auch in Büros darf es kälter werden
Für Arbeitsstätten in der Privatwirtschaft schreibt d
ie Verordnung nicht vor, dass etwa in Büros die Raumtemperaturen verringert werden müssen. Rechtlich wird es aber ermöglicht, dass Arbeitgeber auch im gewerblichen Bereich weniger heizen dürfen und Gelegenheit haben, dem Beispiel der öffentlichen Hand zu folgen. Dies sei Grundlage für Selbstverpflichtungen von Betrieben und betrieblichen Vereinbarungen zur Energieeinsparung.

Verpflichtend gelten für private Wirtschaft und Gewerbe:

  • Klauseln in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur vorsehen, werden vorübergehend ausgesetzt.
  • Private Pools, ob drinnen oder draußen, dürfen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden.
  • Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude müssen ihre Kunden bzw. Mieter frühzeitig über den erwarteten Energieverbrauch, Kosten und Einsparmöglichkeiten informieren - Spätestens zu Beginn der Heizsaison.

Keine leuchtende Werbetafeln mehr
Weiters gilt: Leuchtreklame und Werbetafeln werden von 22 Uhr abends bis 16 Uhr am Folgetag ausgeschaltet - wenn dies nicht zur Verkehrssicherheit nötig ist wie etwa an Bahnunterführungen. Weil es tagsüber ohnehin hell ist, soll die Beleuchtung erst am Nachmittag wieder für sechs Stunden eingeschaltet werden dürfen. 
Türen oder sonstige „Eingangssysteme“ zu beheizten Geschäftsräumen im Einzelhandel dürfen nicht mehr dauerhaft offen stehen - außer das ist für das Offenhalten eines Fluchtwegs erforderlich.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt