Um 17 Uhr ist am Freitag die Frist abgelaufen, 6000 Unterstützungserklärungen bei der Bundeswahlbehörde einzureichen, um auch offiziell am Stimmzettel für die anstehende Bundespräsidentschaftswahl zu landen. Laut eigenen Angaben haben sieben Kandidaten diese Hürde bereits geschafft - weitere vier Kandidaten haben offensichtlich nicht genügend Unterstützer gefunden, aber dennoch eingereicht. Ihnen hat die Wahlbehörde laut Wahlgesetz eine dreitägige Nachfrist zur Behebung des Mangels zu gewähren.
Die sieben Kandidaten, die aller Voraussicht nach am 9. Oktober am Stimmzettel stehen werden, sind:
Sie haben, wie das Innenministerium in einer Aussendung mitteilte, nach Angaben der zustellungsbevollmächtigten Vertreter die Zahl der nötigen Unterstützungserklärungen erreicht.
Hoffen auf Nachfrist
Ebenfalls Wahlvorschläge eingereicht haben aber auch
Marschall tat dies auch 2016 schon - und hatte dann auch am Ende der Nachfrist nicht einmal ein Viertel der nötigen Unterstützer.
Wie damals wird die Bundeswahlbehörde auch in ihrer Sitzung morgen, samstagabends, jenen, die die Hürde verfehlt haben, eine Nachfrist gewähren (bis Dienstag, 24 Uhr). Dann zählt die Wahlbehörde - wie jetzt auch - noch einmal die Unterstützungserklärungen. Am Donnerstag tritt sie dann neuerlich zusammen, um - wie vom Gesetz vorgesehen am 31. Tag vor der Wahl - die Wahlvorschläge abzuschließen und kundzumachen. Dann können die Stimmzettel in Druck gehen.
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