Nach Lebensmitteln, Gas und Co drohen nun auch Versicherungsgebühren teurer zu werden. Hintergrund ist die hohe Inflation. Ausnahmen könnte es etwa für private Krankenversicherungen geben.
Jeder Versicherungsvertrag, egal ob Kfz- oder Haushaltsversicherung, hat in der Regel eine „Indexklausel“. Das bedeutet, dass die Prämie zur Hauptfälligkeit angehoben werden kann. Bei den niedrigen Inflationsraten der Vergangenheit spürte man das kaum, manche haben es auch nicht jedes Jahr gemacht, so Elisabeth Stadler, Chefin der Vienna Insurance Group (Wiener Städtische, Donau).
Erhöhung vor allem im nächsten Jahr
Jetzt wird sich die Teuerung deutlicher niederschlagen, allerdings mit Verzögerung. Denn je nach Ausgestaltung des Vertrages kann zunächst nur um die Inflation vergangener Monate erhöht werden, dafür droht im nächsten Jahr dann ein neuerlicher Schub. Ohne die Indexierung drohe eine Unterversicherung, weil die Leistung den realwirtschaftlichen Erwartungen entsprechen muss, erklärt Stadler.
Ausnahmen könnte es bei den privaten Krankenversicherungen geben. Da diese besonders viele ältere Menschen betreffen, hätten einige Anbieter sich laut Stadler darauf geeinigt, diesmal nur die Hälfte der Teuerung weiterzugeben.
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