Wegen Facebook-Beitrag

Salzburger muss Kanzlergattin Entschädigung zahlen

Salzburg
05.09.2022 15:05

Ein Facebook-Beitrag hatte für einen Pinzgauer (47) am Montag ein gerichtliches Nachspiel: Die Ehefrau des Kanzlers hat als Privatperson wegen übler Nachrede geklagt. Der Mann hatte Katharina Nehammer durch das Teilen eines Postings in die Nähe der umstrittenen Firma Hygiene Austria gerückt und ihr Bereicherung unterstellt. Laut dem Landesgericht muss er eine Entschädigung zahlen. 

Hunderte Personen, die den Facebook-Beitrag über die Kanzlergattin geteilt hatten, sind laut entsprechenden Medienberichten bereits zu Entschädigungen wegen übler Nachrede verpflichtet worden. Das Wiener Oberlandesgericht hatte zuvor im Vorjahr den Facebook-Beitrag als ehrenbeleidigend gewertet. Tatsächlich hat die Ehefrau von Kanzler Karl Nehammer, Katharina Nehammer, nie für Hygiene Austria gearbeitet, sondern für eine PR-Agentur.

Entschädigung und Richtigstellung
Unter den Betroffenen, die das Posting geteilt haben, ist auch ein Salzburger: Ein Strafverfahren nach der Privatanklage durch die Ehefrau von Kanzler Karl Nehammer fand am Montag im Landesgericht Salzburg statt. Dabei entschuldigte sich der Angeklagte bei der anwaltlichen Vertreterin der Kanzlergattin. Laut Landesgericht konnten sich beide Seiten auf einen Vergleich einigen: „Der Angeklagte muss der Privatanklägerin die Prozesskosten sowie eine seiner finanziellen Situation angemessene Entschädigung zahlen. Weiters muss er im Internet eine Richtigstellung veröffentlichen“, erklärte Sprecher Andreas Wiesauer.

Die Summe der Entschädigung werde nicht öffentlich gemacht, heißt es. Die Privatanklägerin hatte laut Medienberichten bereits vor Wochen angekündigt, alle Entschädigungen spenden zu wollen. 

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