Schlappe für Elon Musk: Ein US-Gericht hat den Antrag des Tech-Milliardärs auf eine Verschiebung des Verfahrens im Streit um die Twitter-Übernahme abgelehnt. „Ich bin davon überzeugt, dass auch vier Wochen Verzögerung weitere Schäden bei Twitter verursachen könnten“, begründete die zuständige Richterin ihre Entscheidung.
Musk hatte im April angekündigt, Twitter für 44 Milliarden Dollar übernehmen zu wollen. Im Juli hatte er dann mit Verweis auf angebliche Falschaussagen Twitters zur Anzahl von Scheinkonten erklärt, den Kauf nicht zu vollziehen. Musk und Twitter haben sich deshalb gegenseitig verklagt. Twitter will, dass das Gericht den Milliardär anweist, das Geschäft zu einem Preis von 54,20 Dollar pro Aktie abzuschließen. Musk strebt eine Verfügung an, den Kauf abblasen zu können und auch nicht die für diesen Fall vereinbarte Vertragsstrafe von einer Milliarde Dollar zahlen zu müssen.
Der Prozess ist für den 17. Oktober angesetzt. Musks Anwälte hatten argumentiert, dass eine Verschiebung des Verfahrens nötig sei, um der Frage nachzugehen, ob Twitter die Sicherheit der Daten falsch eingeschätzt hat. Im August hatte der ehemalige Twitter-Sicherheitschef Peiter Zatko, der sich als „Mudge“ einen Namen als Hacker gemacht hat, in einer Beschwerde erklärt, dass Twitter fälschlicherweise angegeben habe, einen guten Sicherheitsplan zu haben. Musk führt das als weiteren Grund an, den Kauf nicht zu vollziehen.
Musk bekommt Rückendeckung von Ex-Disney-Chef
Unverhofft Rückendeckung bekommt der 51-Jährige nun vom ehemaligen Disney-CEO Bob Iger. Der US-Unterhaltungskonzern habe 2016, als er einen Kauf des Kurznachrichtendienstes erwog, festgestellt, dass ein „erheblicher Teil“ der Twitter-Nutzer „nicht echt“ sei, sagte Iger am Mittwoch auf einer Konferenz in Beverly Hills.
Er habe bei den Verhandlungen kalte Füße bekommen, als Disney mithilfe von Twitter herausgefunden habe, dass ein beträchtlicher Teil - wenn auch nicht die Mehrheit - der Konten gefälscht sei. „Ich erinnere mich, dass ich daraufhin den Marktwert herabgesetzt habe.“ Was Iger mit „erheblich“ meinte, blieb zunächst unklar.
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