Für die Bundespräsidentschaftswahl am 9. Oktober sind bisher 12.316 Wahlkarten digital beantragt worden. Das gaben Innenminister Gerald Karner und Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky (beide ÖVP) am Donnerstag bekannt.
Möglich ist die Online-Beantragung über die App „Digitales Amt“ oder die Website www.oesterreich.gv.at
Online-Antrag bis Dienstag vor der Wahl möglich
Die digitale Beantragung einer Wahlkarte bei einer Gemeinde für die Bundespräsidentenwahl via App ist heuer zum ersten Mal möglich. Der Online-Antrag ist bis Dienstag vor der Wahl möglich, in der Nacht vom 4. auf den 5. Oktober (0 Uhr) wird der Antrag in der App und auf der Website wieder deaktiviert. Das soll sicherstellen, dass die Wahlkarten rechtzeitig zugestellt werden können.
Wer wählt, leistet einen wichtigen Beitrag zu einer starken und funktionierenden Demokratie. Ich ersuche daher jeden von diesem grundlegenden Recht Gebrauch zu machen - per Wahlkarte oder durch persönliche Stimmabgabe im Wahllokal.
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP)
Antrag auch über Gemeinde möglich
Wer eine Wahlkarte braucht, diese aber lieber auf klassischem Weg beantragt, kann das direkt bei der Gemeinde tun - mündlich oder schriftlich. Voraussetzung ist, dass man sich an jene Gemeinde wendet, in deren Wählerverzeichnis man eingetragen ist (basierend auf der Wählerevidenz). Möglich ist der Antrag im Postweg, per Fax, gegebenenfalls auch per E-Mail oder über die Internetseite der Gemeinde. Dafür kann man - wie auch früher schon - auch die Website https://www.wahlkartenantrag.at verwenden; von dort wird man zu zahlreichen (aber nicht allen) Gemeinden weitergeleitet. Beantragen kann man die Karten bereits seit dem 7. Juli - dem Tag der Ausschreibung der Wahl.
Schriftlich kann man die Wahlkarte bis zum Mittwoch vor der Wahl (5. Oktober) beantragen, mündlich bis zum Freitag vor dem Wahltag (12 Uhr). Zu beachten ist, dass die Briefwahlstimmen spätestens am Wahltag, also am 9. Oktober, 17 Uhr bei den Bezirkswahlbehörden eingelangt sein müssen.
Mit einer Wahlkarte können Wahlberechtigte die Briefwahl nützen oder am Wahltag in einem anderen Ort als dem Hauptwohnsitz zur Urne schreiten. Eine Wahlkarte brauchen auch Wahlberechtigte, die nach dem Stichtag (9. August) umgezogen sind und nicht in der „alten“ Gemeinde wählen wollen. Denn bei einer Abmeldung nach dem Stichtag bleibt man im Wählerverzeichnis des früheren Hauptwohnsitzes.
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