Fall für die Gerichte

Der Corona-Hotspot Ischgl: Eine Chronologie

Gericht
09.09.2022 18:09

Seit Ausbruch der Coronavirus-Pandemie in Österreich beherrschte der Tiroler Tourismus-Hotspot Ischgl oft die Schlagzeilen. Den Anfang markierte die Apres-Ski-Bar „Kitzloch“ und deren infizierten Barkeeper, es folgte eine lange Quarantäne für das gesamte Paznauntal. Die Justiz startete daraufhin strafrechtliche Ermittlungen, die eingestellt wurden. Zudem wurden zivilrechtliche Klagen eingebracht, wovon ein Urteil aufgehoben wurde.

5. März 2020: Die Tiroler Behörden erfahren, dass 14 isländische Gäste in ihrer Heimat nach einem Ischgl-Aufenthalt positiv auf das Virus getestet worden sind. Das Land teilt mit, dass am 29. Februar auf dem Rückflug von München nach Reykjavik ein bereits erkrankter Fluggast nach einer Italienreise an Bord war. Die Behörden nehmen an, dass die Ansteckung im Flugzeug und nicht in Tirol passiert war. Island erklärt Ischgl zum Risiko-Gebiet und stellt alle Reisenden, die seit 29. Februar heimgekommen waren, unter Quarantäne.

6. März: Die Gesundheitsbehörden kontaktieren das Hotel, in dem die Isländer nächtigten. Sie weisen an, Hotelpersonal mit Symptomen zu testen. Personen, die Apres-Ski-Lokale besucht hatten, werden zudem vom dortigen niedergelassenen Arzt getestet. Darunter ist auch der 36-jährige Kellner der Apres-Ski-Bar „Kitzloch“. Laut Land gibt es zu diesem Zeitpunkt keinen einzigen Verdachtsfall in oder aus Ischgl.

Unter anderem hier nahmen viele Covid-19-Erkrankungen in Tirol im Frühjahr 2020 ihren Anfang. (Bild: zeitungsfoto.at/Liebl Daniel)
Unter anderem hier nahmen viele Covid-19-Erkrankungen in Tirol im Frühjahr 2020 ihren Anfang.

7. März: Das Testergebnis des Kellners ist positiv. Die Mitarbeiter des „Kitzloch“ werden isoliert und das Lokal vorübergehend gesperrt. Die Behörde ruft Besucher der Bar auf, sich an die Gesundheitsbehörden zu wenden.

8. März: Es wird bekannt, dass die erkrankten Isländer im „Kitzloch“ waren. Ebenso, dass drei weitere in Tirol positiv getestete Personen sich in Ischgl aufgehalten hatten.

9. März: Das Lokal „Kitzloch“ wird behördlich gesperrt.

10. März: Alle Apres-Ski-Lokale in Ischgl werden geschlossen.

11. März: Es wird verkündet, dass das Skigebiet Ischgl für zwei Wochen gesperrt wird.

12. März: Erst heißt es, dass Ischgl seinen Betrieb für die Saison komplett einstellt. Am Abend sagt Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP), dass mit Ablauf 15. März die gesamte Skisaison in Tirol beendet wird. Alle Beherbergungsbetriebe sollen mit 16. März schließen. Dänemark rät von Reisen nach Tirol ab.

13. März: Die Orte im Paznauntal - Galtür, Ischgl, Kappl und See - sowie St. Anton am Arlberg werden um 14 Uhr nach einer Pressekonferenz von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) unter Quarantäne gestellt. Das Paznauntal bleibt für sechs Wochen bis zum 23. April isoliert.

(Bild: APA/JAKOB GRUBER)

15. März: Alle Skigebiete in Tirol schließen.

16. März: Alle Beherbergungsbetriebe, bis auf einige Ausnahmen für medizinisches Personal sowie im Geschäfts- bzw. Wirtschaftsbereich, schließen.

2. April: Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) berichtet, dass die angebliche Patientin Null am 8. März positiv getestet wurde. Es wird angenommen, dass die Kellnerin aufgrund der Symptome bereits am 8. Februar das Virus in sich trug. Das Land Tirol bezweifelt diese Aussagen und meint, dies entspreche nicht „der faktischen Datenlage“.

13. Mai: Der Tiroler Landtag setzt nach einigem politischen Hickhack eine Expertenkommission zur Untersuchung des Krisenmanagements unter dem Vorsitz von Ex-OGH-Vizepräsident Ronald Rohrer ein. In derselben Sitzung übersteht der viel kritisierte Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg (ÖVP) ein Misstrauensvotum.

25. Juni: Eine Studie der Medizinischen Universität Innsbruck ergibt, dass 42,2 Prozent der Ischgler Bevölkerung Antikörper haben.

23. September: Der Verbraucherschutzverein (VSV) bringt vier Amtshaftungsklagen gegen die Republik von Covid-19-Geschädigten beim Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen ein. Der VSV unterstellt den lokalen Behörden in Tirol und den verantwortlichen Politikern auf Bundesebene über Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) bis hin zum Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) schwere Fehler beim Pandemie-Management in den Skigebieten in den Monaten Februar und März 2020.

Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz und dem damaligen Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Bild: APA/HERBERT P. OCZERET)
Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz und dem damaligen Gesundheitsminister Rudolf Anschober

30. September: Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft bestätigt, dass sie nun offiziell gegen vier Personen wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten ermittelt. Darunter befinden sich der Ischgler Bürgermeister Werner Kurz sowie dem Vernehmen nach der Bezirkshauptmann von Landeck, Markus Maaß, sowie zwei weitere Mitarbeiter der Behörde.

12. Oktober: Die Expertenkommission präsentiert in einer Pressekonferenz in Innsbruck ihren Bericht. Kommissionsvorsitzender Ronald Rohrer wartet einerseits mit Kritik und andererseits mit Entlastung der Verantwortlichen im Bezirk Landeck und Land Tirol auf. Kritisiert wird etwa das Zuwarten mit der Verordnung zur Beendigung des Skibetriebes in Ischgl. Auch die Quarantäne-Ankündigung von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wird bemängelt. Druck vonseiten Dritter auf das Land bzw. Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) habe es nicht gegeben. Platter habe „aus eigenem Entschluss“ gehandelt.

2. Juni 2021: Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft beendet die Ermittlungen und übermittelt ihren 70 Seiten starken Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft. Ob Anklage erhoben wird oder nicht, wurde nicht mitgeteilt. Außerdem wurde angegeben, dass eine fünfte Person als Beschuldigter geführt wird. Es wird bekannt, dass es sich dabei um Tirols Landesamtsdirektor Herbert Forster handelt.

(Bild: APA/JAKOB GRUBER)

4. August: Das Nachrichtenmagazin „profil“ berichtet, dass die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck den Vorhabensbericht an das Justizministerium geschickt hat. Dort wird über Anklage, Einstellung des Verfahrens oder die Beauftragung zu ergänzenden Ermittlungen entschieden.

17. September: Die erste mündliche Verhandlung der Amtshaftungsklage gegen die Republik findet statt. Der Verbraucherschutzverein (VSV) hatte die Klage eingebracht. Eine Witwe und ihr Sohn klagen die Republik Österreich zivilrechtlich auf rund 100.000 Euro Schadensersatz.

24. November: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck teilt mit, dass die strafrechtlichen Ermittlungen eingestellt werden und es zu keiner Anklage kommen wird. Es gebe keine Beweise dafür, „dass jemand schuldhaft etwas getan oder unterlassen hätte, das zu einer Erhöhung der Ansteckungsgefahr geführt hätte“, hieß es in der Begründung. Über einen von Geschädigten gestellten Fortführungsantrag am Landesgericht wurde bis dato noch nicht entschieden, hieß es auf APA-Anfrage.

1. Dezember: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien veröffentlicht die ersten Klageabweisungen. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass das Epidemiegesetz die Allgemeinheit schützt - „eine Rechtspflicht gegenüber einzelnen Personen“ könne nicht abgeleitet werden. Der Republik sei für die betreffenden Zeiträume „weder ein schuldhaftes noch ein rechtswidriges Verhalten anzulasten“, begründete die Richterin ihre Entscheidung. Der VSV sprach indes von einem „Justizskandal“ und kündigte an, in Berufung zu gehen.

25. Juli 2022: Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hebt ein erstinstanzliches Urteil des Zivilgerichts auf, mit dem das auf Schmerzensgeld, Heilungs- und Pflegekosten sowie Verdienstentgang gerichtete Klagsbegehren eines deutschen Urlaubers abgewiesen worden war. Das Ersturteil war laut OLG mit Feststellungsmängeln behaftet. Die Rechtssache wird daher zur Verfahrenergänzung und neuerlichen Entscheidung ans Landesgericht für Zivilrechtssachen zurückverwiesen.

9. September 2022: Am Landesgericht für Zivilrechtssachen startet die erste Verhandlung nach der Aufhebung der klagsabweisenden Ersturteile.

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