Erstes Verfahren

Causa Ischgl 2020: Die Zeit wird knapp

Wien
09.09.2022 18:11

Die Corona-Vorkommnisse um den Tiroler Skiort werden die Gerichte noch lange beschäftigen. Darauf setzt der Staat - die Verjährungsfrist naht mit Riesenschritten. Jetzt findet das erste öffentliche Verfahren im Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen statt in der Causa Ischgl 2020.

Es gab ein System der Info-Politik von Hoteliers, dem Tourismusverband und auch Behörden, die verschwiegen, dass das Coronavirus längst in Ischgl angekommen war - harte Worte von Anwalt Alexander Klauser, der für den Verbraucherschutzverein VSV eine betroffene Urlauberin aus Deutschland vertritt. Im ersten öffentlichen Verfahren im Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen, das nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes nun doch Zeugen befragen muss.

März 2023 verjähren Vorwürfe
Dass sich Martin Paar von der Finanzprokuratur als Vertreter des Staates da schwertut, das von Richter Stefan Riegler angebotene Vergleichsangebot auch nur anzudenken, kann man verstehen. Denn er will vermutlich auf Zeit setzen: Anfang März des kommenden Jahres wären nämlich alle Vorwürfe verjährt und damit niemand mehr in der Pflicht für etwaige Entschädigungszahlungen! Nun soll aber das Land Tirol neben der Republik geklagt werden.

Alexander Klauser und Peter Kolba (VSV) vertreten die Urlauberin, die Klage führt. (Bild: Gerhard Bartel)
Alexander Klauser und Peter Kolba (VSV) vertreten die Urlauberin, die Klage führt.

Hotelierin will von nichts etwas wissen
Völlig unbeirrt von den juristischen Spitzfindigkeiten hingegen gab sich die Geschäftsführerin eines Ischglers Hotels, das auch weitere Lokale besitzt. Man kann ihre Aussage unter „Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts“ zusammenfassen - obwohl ihr Bruder im Tourismusverband der Tiroler Gemeinde sitzt! „Zu keinem Zeitpunkt“ hätte sie Informationen erhalten, „es war für uns kein relevantes Thema!“ Obwohl Corona schon in nahen Italien Opfer forderte, hakt der Richter nach. „Es hieß, das seien Fake-News“ , so die lapidare Antwort.

Der Richterspruch ergeht schriftlich - man darf davon ausgehen, dass sich der Oberste und auch der Europäische Gerichtshof mit der Causa Ischgl befassen werden müssen.

Porträt von Gabriela Gödel
Gabriela Gödel
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