Ein 60-jähriger Mann muss sich heute, Mittwoch, am Landesgericht Innsbruck wegen des Verbrechens des Mordes verantworten. Er soll im November 2021 im Zuge eines Streits mit seiner 50-jährigen Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung zu einem Küchenmesser gegriffen und die Frau unter anderem mit mehreren Messerstichen getötet haben. Zu Prozessbeginn bekannte er sich schuldig.
Die schreckliche Bluttat hatte sich am 19. November ereignet. Wie die Ermittler damals gegenüber der „Krone“ schilderten, sei es ein Nachbar des Ehepaares gewesen, der Alarm geschlagen hatte. „Der Beschuldigte war zu ihm gegangen und hatte gesagt, dass er gerade seine Frau getötet habe.“ Als die Polizei in der Wohnung eintraf, fand sie die 50-Jährige leblos am Boden liegend vor. Sämtliche Reanimationsversuche blieben erfolglos. Der Beschuldigte befand sich noch in der Wohnung und ließ sich widerstandslos festnehmen.
Streit wegen Suppe und Tochter eskaliert
Zu Prozessbeginn sagte der 60-jährige Angeklagte aus, dass der Streit zwischen den beiden Eheleuten entflammt sei, als ihn seine Frau in der Früh zum Essen einer Suppe zwingen wollte. Zudem habe sie etwa schlecht über seine Tochter aus seiner früheren Ehe gesprochen, so der 60-jährige Kosovare. Er habe schließlich „die Kontrolle verloren, ein Messer in der Küche geholt und dann zugestochen“. Für den Kontrollverlust könne zudem seine Depression mitverantwortlich sein, strich der wegen Mordes angeklagte Mann heraus.
Im Anschluss sei er „spazieren gegangen“, gab er an. „Danach bin ich zu meinem Nachbarn gegangen, habe gesagt, dass ich meine Frau getötet habe und dass er die Polizei rufen soll“, so der Angeklagte. Damit blieb er bei der Schilderung von seiner Einvernahme im November.
16 Mal auf Frau eingestochen
Die Staatsanwältin hatte zuvor davon gesprochen, dass kein Zweifel an einem „vorsätzlichen Mord“ bestehe. Er habe mit „äußerster Brutalität“ agiert und 16 Mal zugestochen, so die öffentliche Anklägerin. Der Verteidiger wiederum brachte ins Spiel, dass man es womöglich auch mit „Totschlag“ zu tun haben könnte. Es gelte beim geistigen Zustand und bei den Beweggründen des Angeklagten ganz genau hinzusehen.
Natürlich waren Affekte im Spiel, aber nicht so starke, dass er nicht auch anders hätte handeln können.
Gutachter Reinhard Haller
Angeklagter war zurechnungsfähig
Laut Gutachter Reinhard Haller war der Kosovare zum Tatzeitpunkt jedenfalls zurechnungsfähig. „Natürlich waren Affekte im Spiel, aber nicht so starke, dass er nicht auch anders hätte handeln können“, sagte der Psychiater. Die Tat habe außerdem nicht nur Sekunden, sondern wohl rund zwei Minuten gedauert, was einen einmaligen, heftigen Affekt ausschließe, so der Sachverständige. Der Angeklagte falle zudem auch nicht in die Kategorie eines „geistig abnormen Rechtsbrechers“.
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