60-Jähriger verurteilt

Ehefrau mit 16 Messerstichen ermordet: Lebenslang!

Tirol
14.09.2022 12:58

Ein 60-jähriger Mann ist am Mittwoch am Innsbrucker Landesgericht wegen des Verbrechens des Mordes zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt worden. Das Urteil der Geschworenen fiel einstimmig aus. Dem Mann wurde vorgeworfen, im November 2021 im Zuge eines Streits mit seiner 50-jährigen Frau in der gemeinsamen Wohnung in Innsbruck zu einem Küchenmesser gegriffen und diese unter anderem mit mehreren Messerstichen getötet zu haben.

Richterin Helga Moser erklärte in ihrer Urteilsbegründung, dass die besondere Brutalität der Tat - der Mann stach 16 Mal zu - sich erschwerend auf das Strafausmaß ausgewirkt habe. Als mildernd sei die Unbescholtenheit des Angeklagten sowie sein sofortiges Geständnis ausgelegt worden. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Der Angeklagte, ein Kosovare, hatte die Tat bei seiner Einvernahme gestanden und dieses Geständnis vor Gericht wiederholt.

Nach Tat zu Nachbar: „Habe Frau getötet“
Die schreckliche Bluttat hatte sich am 19. November ereignet. Wie die Ermittler damals gegenüber der „Krone“ schilderten, sei es ein Nachbar des Ehepaares gewesen, der Alarm geschlagen hatte. „Der Beschuldigte war zu ihm gegangen und hatte gesagt, dass er gerade seine Frau getötet habe.“ Als die Polizei in der Wohnung eintraf, fand sie die 50-Jährige leblos am Boden liegend vor. Sämtliche Reanimationsversuche blieben erfolglos. Der Beschuldigte befand sich noch in der Wohnung und ließ sich widerstandslos festnehmen.

Streit wegen Suppe und Tochter eskaliert
Zu Prozessbeginn sagte der 60-jährige Angeklagte aus, dass der Streit zwischen den beiden Eheleuten entflammt sei, als ihn seine Frau in der Früh zum Essen einer Suppe zwingen wollte. Zudem habe sie etwa schlecht über seine Tochter aus seiner früheren Ehe gesprochen, so der 60-jährige Kosovare. Er habe schließlich „die Kontrolle verloren, ein Messer in der Küche geholt und dann zugestochen“. Für den Kontrollverlust könne zudem seine Depression mitverantwortlich sein, strich der wegen Mordes angeklagte Mann vor Gericht heraus.

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Natürlich waren Affekte im Spiel, aber nicht so starke, dass er nicht auch anders hätte handeln können.

Gutachter Reinhard Haller

Der bekannte Gutachter Reinhard Haller kam zum Schluss, dass der Kosovare zum Tatzeitpunkt jedenfalls zurechnungsfähig gewesen sei. „Natürlich waren Affekte im Spiel, aber nicht so starke, dass er nicht auch anders hätte handeln können“, sagte der Psychiater. Die Tat habe außerdem nicht nur Sekunden, sondern wohl rund zwei Minuten gedauert, was einen einmaligen, heftigen Affekt ausschließe, so der Sachverständige. Der Angeklagte falle zudem auch nicht in die Kategorie eines „geistig abnormen Rechtsbrechers“.

Polizisten sagten als Zeugen aus
Auch die Zeugen, zwei Polizisten, stützten die Grundzüge dieses Gutachten vor dem Geschworenengericht. Der Täter sei vor der Festnahme zwar unruhig gewesen, habe aber gewusst, wo er sich befinde und was gerade geschehen sei.

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Es war vorsätzlicher Mord, weil es der Angeklagte beim Tatzeitpunkt für möglich hielt, dass seine Frau getötet werden könnte.

Die Staatsanwältin

Dem schloss sich auch die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer an. „Es war vorsätzlicher Mord, weil es der Angeklagte beim Tatzeitpunkt für möglich hielt, dass seine Frau getötet werden könnte“, so die öffentliche Anklägerin. Emotionen und Depressionen seien dabei kein Milderungsgrund: „Jeder Täter handelt mit Emotionen“.

Der Verteidiger wiederum hatte die Geschworenen gebeten, bei ihren Beratungen mitzubedenken, dass der Angeklagte sowohl depressiv war, als auch in seinem Leben viel durchstehen musste. „Irgendwann reißt da etwas“, meinte er und bat die Lebensgeschichte und Erlebnisse des Angeklagten in das Urteil mit einfließen zu lassen. Die Geschworenen waren sich aber einig. Deshalb: Lebenslang, nicht rechtsräftig.

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