Obwohl sie alle Fristen eingehalten und das Formular für den Energiegutschein korrekt ausgefüllt hat, erhält eine Innsbrucker Pensionistin ihre 150-Euro-Gutschrift nicht. Sie wird auf nächstes Jahr vertröstet.
Einen 150-Euro-Abzug von der Stromrechnung. Das versprach die Regierung mit dem Energiekostenausgleich. Geld, das viele gerade dringend brauchen. Auch Gudrun Kothbauer aus Innsbruck freute sich auf diese Gutschrift. „Gleich, als ich das Formular im Juni bekommen habe, habe ich es ausgefüllt und abgeschickt“, erinnert sich die Mindestpensionistin. Sie sei dafür extra zu den Innsbrucker Kommunalbetrieben (IKB) gegangen, „damit alles korrekt ausgefüllt wird“.
Ich habe die Mindestpension und wäre um den Gutschein froh gewesen. Diese leeren Versprechungen habe ich wirklich satt.
Gudrun Kothbauer
Dennoch kam mit der Jahresabrechnung im August die böse Überraschung: „Der Gutschein war nicht drauf.“ Auf Nachfrage bei der Hotline bekam die Pensionistin die Antwort, die Gutschrift werde erst 2023 abgezogen. Und sie ist scheinbar nicht die einzige. Nachbarn und Freunde hätten den Ausgleich ebenfalls nicht bekommen, berichtet die Innsbruckerin.
Pensionistin bleibt nur das Warten auf nächstes Jahr
Die „Tiroler Krone“ fragte beim Finanzministerium nach. Dass der Gutschein erst 2023 berücksichtigt werden kann, könne demnach daran liegen, dass zwischen dem Einlösen und der Stromabrechnung weniger als zwei Wochen liegen oder nach der Einreichung der Energieversorger gewechselt wurde. Nichts davon war bei Frau Kothbauer der Fall.
Eine konkrete Lösung bot das Ministerium nicht, die Mindestpensionistin wird wohl - wie viele andere - auf 2023 warten müssen. Glücklich ist Kothbauer darüber freilich nicht: „Wir brauchen den Gutschein jetzt und nicht in einem Jahr!“
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