Ausstieg aus Abkommen
Moskau nicht mehr zu Menschenrechten verpflichtet
Russland ist ab sofort nicht mehr Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention. Den Austritt aus dem Abkommen gab das Land bereits vor einem halben Jahr bekannt, nachdem es der Europarat wegen des Kriegs in der Ukraine ausgeschlossen hatte.
Seit Freitag ist der Austritt nun auch formell gültig, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mitteilte. Beendet ist die Beziehung zu Russland damit jedoch noch nicht. Am Gericht sind noch 17.450 Klagen gegen das Land anhängig. Sie seien alle bis zum Stichtag am 16. September eingereicht worden und müssten deswegen vom Gericht geprüft werden, sagten die Angestellten des EGMR.
Die Europäische Menschenrechtskonvention verpflichtet Russland vertraglich dazu, die Urteile dieser verbliebenen Klagen auch umzusetzen. Ob es tatsächlich dazu kommt, ist fraglich. Das russische Parlament hatte Anfang Juni Gesetze erlassen, wonach die Behörden Vorgaben vom EGMR nicht befolgen müssen.
„Weitere Isolation“
Der Austritt Russlands aus der Konvention sei bedauerlich, meinte die deutsche Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. „Durch diese weitere Isolation sorgt Putin dafür, dass Millionen von Russinnen und Russen nicht mehr durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt sind“, sagte Renata Alt (FDP). Der Europarat hatte aus dem gleichen Grund noch am Montag den Wunsch geäußert, Russland in Zukunft wieder als Mitglied aufnehmen zu können.
Weder der Europarat noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sind Teil der EU. Sie haben insgesamt 46 Mitgliedstaaten. Österreich trat der Konvention 1958 bei.
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