Ab 10.000 Euro

Corona-Förderungen müssen künftig in Datenbank

Politik
20.09.2022 18:41

Die Bundesregierung hat ihren Plan umgesetzt, Corona-Förderungen ab 10.000 Euro in einer Transparenzdatenbank aufzulisten. Der Budgetausschuss gab am Dienstag grünes Licht für den Plan. In einem nächsten Schritt soll der rechtliche Rahmen adaptiert werden.

Im Detail sollen Corona-Förderungen für Betriebe ab 10.000 Euro pro Jahr aufgelistet werden. Anzuführen sind die genaue Summe, die Firmenbezeichnung und die Postleitzahl der Firma. Umfasst sind Gelder aus dem Covid-19-Ausfallbonus, dem Verlustersatz, Fixkostenzuschuss, Lockdown-Umsatzersatz und Covid-19-Zahlungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. In die Datenbank sollen alle Leistungen eingetragen werden, die seit dem 31. Dezember 2019 ausbezahlt wurden. Eine Aktualisierung ist monatlich vorgesehen.

Wie im Sommer angekündigt, sollen auch die Leistungen aus dem NPO-Unterstützungsfonds öffentlich gemacht werden. Hier sind jene erfasst, die mehr als 1500 Euro pro Kalenderjahr umfassen. Geplant ist, dass diese Gelder auf der Webseite des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport aufgelistet werden. Der Antrag für das „NPO-Fonds-Gesetz“ wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, FPÖ und NEOS angenommen.

Kritik: Nicht alle Forderungen einbezogen
Während die Vertreter und Vertreterinnen der Regierungsparteien von einem „wichtigen Meilenstein für Transparenz und Steuergerechtigkeit“ sprachen, kritisierten die Oppositionsparteien, dass nicht alle Förderungen einbezogen würden. Karin Doppelbauer (NEOS) ergänzte, dass auch Mehrfachförderungen nicht ersichtlich seien. Die NEOS hatten zuvor gefordert, dass mehr Menschen Einsicht in die Transparenzdatenbank haben sollten und dass der Grenzwert bereits bei 2000 Euro liegen sollte. 

(Bild: AFP)

Die Diskussion über diesen Vorschlag vertagten die Regierungsparteien am Dienstag. Im nächsten Schritt soll jetzt der rechtliche Rahmen angepasst werden, um das Vorhaben umsetzen zu können.

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