Die vor knapp zwei Jahren von Ex-CEO Robert Buchbauer eingeleitete Strukturreform im Tiroler Kristallkonzern Swarovski muss offenbar rückabgewickelt werden. Ein Schiedsgericht befand die Reform für rechtswidrig. Die Klage war von einer Gruppe „oppositioneller“ Familienmitglieder rund um den Tiroler IV-Präsidenten Christoph Swarovski und die Familie Manfred eingereicht worden. Sie forderten in einer Stellungnahme einen Neustart.
Verantwortliche Personen samt Berater sollen „Verantwortung für die Fehlentscheidungen der letzten Jahre“ übernehmen und sich unmittelbar aus dem Verantwortungsbereich des Konzerns zurückziehen, unterstrich Christoph Swarovski in einer Stellungnahme gegenüber der APA. „Unabhängig von den internen Abklärungen müssen sich nun alle Beteiligten auf den Erfolg in der Zukunft konzentrieren“, hieß es weiter.
Objektive Kriterien statt Familienzugehörigkeit
Das Management und der Aufsichtsrat bei Swarovski sollte künftig nicht nach reiner Familienzugehörigkeit, sondern nach objektiven Qualifikationskriterien besetzt werden, so seine Vorstellung. Außerdem brachte er die Schaffung einer Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht mit einem klaren Bekenntnis zu den Standorten in Tirol ins Spiel.
Aus der Entscheidung des Schiedsgerichts vom 21. September geht hervor, dass der Einstieg der Schweizer Swarovski International Holding in das Stammhaus in Wattens und weitere Einschränkungen der Gesellschafterrechte offenbar rechtswidrig waren. Alle damit verbundenen rechtswidrigen Beschlüsse seien demnach nichtig bzw. müssten rückabgewickelt werden. Somit wären alle Gesellschafter wieder direkt beteiligt und der bekannte Familienbeirat aus sechs Mitgliedern - darunter auch IV-Präsident Swarovski - würde weiterhin die Interessen der Gesellschafter im In- und Ausland vertreten und die Geschicke des Kristallkonzerns leiten.
Einstieg von Schweizer Holding
Als zentraler Punkt der Strukturreform, die von Ex-CEO Robert Buchbauer angetrieben worden war, galt der damalige Einstieg der in der Schweiz ansässigen Swarovski International Holding (SIH) in die Daniel Swarovski KG in Österreich im Zuge einer Kapitalerhöhung. Laut den damaligen Beschlüssen hätte die SIH mit über 80 Prozent die Mehrheit übernommen.
Rechte von Gesellschafter reduziert
Dadurch wurden die Rechte der einzelnen Familienmitglieder, sprich Gesellschafter, maßgeblich reduziert. Das Schiedsgericht stellte nunmehr laut dem Bericht jedoch fest, dass dies der seit Jahrzehnten gültigen Familienverfassung von Swarovski widerspreche. Damit sei auch die Entsendung von Christoph Swarovski in den Beirat im Dezember 2020 ordnungsgemäß erfolgt, wurde in einer Aussendung betont. Auch die Berufung in den Verwaltungsrat der Swarovski International Holding, welche das internationale Geschäft steuert, habe wie bei allen anderen Beiräten zu erfolgen. Die „Opposition“ rund um Christoph Swarovski und die Familie Manfred vertritt übrigens rund 20 Prozent der Gesellschafter.
Der Konzern bestätigte indes gegenüber der APA, dass „Entscheidungen gefallen“ seien, die nun geprüft würden. Im Fokus des Handelns stehe „Kontinuität“ sowie die „nachhaltige Absicherung von Swarovski auf allen unternehmerischen Ebenen und auf allen Märkten“, wurde betont. Die Transformation zeige bereits Wirkung und laufe „unter der Führung des neuen CEO Alexis Nasard (seit Mitte Juni 2022, Anm.) mit dem Ziel, das Geschäftsmodell entlang der Wertschöpfungskette skalierbar und auf profitables Wachstum ausgerichtet anzupassen“ weiter, wurde unterstrichen.
Dem Schiedsgerichtsurteil waren zum Teil medial ausgetragene Konflikte innerhalb des Familienclans vorausgegangen. So hatte eine Gesellschaftergruppe rund um Markus Langes-Swarovski - der vor Buchbauer bis März 2020 CEO war - und Marina Giori-Lhota einen Umbau an der Konzernspitze gefordert. Sie wollten jemanden an der Konzernspitze sehen, der kein Familienmitglied ist.
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