Wohnungsbesitzer klagt

„Das ist für mich schon Zwangsenteignung“

Salzburg
23.09.2022 06:00
Carlo Rebernigg vermietet seit Jahren drei Ferienappartements in der Stadt Salzburg. Laut Raumordnungsgesetz ist das plötzlich nicht mehr rechtens – der Stadt-Salzburger (60) fürchtet um sein Geschäft.

Carlo Rebernigg fühlt sich in die Enge getrieben. Der Salzburger betreibt in der Stadt seit über zehn Jahren ein kleines Geschäft mit drei Ferienwohnungen. Die sind zwischen 32 und 64 Quadratmeter groß. Zwei gehören ihm in der Ferdinand-Porsche-Straße in der Elisabeth-Vorstadt, eine am Keltenweg in Liefering. Die Einheiten können tage- bis monatsweise gebucht werden. Startpreis pro Tag: 45 Euro.

Magistrat fordert Stellungnahme ein
Nun macht dem Unternehmer aber das Salzburger Raumordnungsgesetz zu schaffen. In Schreiben des Baurechtsamts zu jeder seiner Wohnungen wird der 60-Jährige zur unverzüglichen Stellungnahme aufgefordert. Die Kernfrage: Werden die Einheiten als Hauptwohnsitz, zu touristischen Zwecken oder gar nicht (Leerstand) genutzt?

Das Problem: „Wenn ich ankreuze, die Wohnungen touristisch zu nutzen, mache ich mich strafbar“, seufzt Rebernigg. Das hat mit einem Unterpunkt des Raumordnungsgesetzes (ROG 2009) zu tun: Als nicht zweckentfremdet gelten Wohnungen wie jene von Rebernigg nämlich nur dann, wenn sie sich in Gebäuden mit maximal fünf anderen Parteien befinden. „In Liefering am Keltenweg, wo ich selbst wohne, sind es zwölf, beim Bahnhof 27.“

Geldstrafe von bis zu 5000 Euro steht im Raum
Antwortet Rebernigg nicht binnen 14 Tagen bzw. nicht wahrheitsgemäß, besteht laut Baurechtsamt ein Verwaltungsstraftatbestand. Der kann eine Geldstrafe von bis zu 5000 Euro nach sich ziehen – pro Wohnung. Rebernigg macht sich Sorgen, ob er das Geschäft noch betreiben kann: „Für mich ist das Zwangsenteignung, weil über privates Eigentum fremdbestimmt wird.“

Das Argument, dass er mit seinen Ferien-Appartements zu Salzburgs Wohnungsnot beitrage, lässt Rebernigg nicht gelten. „Wir haben nicht zu wenig Wohnungen. Nur zu viele im Luxussegment, die sich keiner leisten kann!“

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