Tirols schwarzer Arbeiterkammerpräsident Erwin Zangerl hat am Freitag den diese Woche im Nationalrat eingebrachten Initiativantrag zur Stromkostenbremse kritisiert. Die darin enthaltenen gesetzlichen Bestimmungen seien „umständlich und missverständlich formuliert“, sagte er in einer Aussendung. Er fürchtete, dass Menschen ohne eigenen Stromzähler um die Förderung umfallen könnten.
Im Antrag sei nämlich enthalten, dass der Zuschuss „natürlichen Personen gewährt wird, die aus einem Stromlieferungsvertrag für einen Zählpunkt mit Entnahme zahlungspflichtig sind“. Zangerl war die konkrete Bedeutung dessen nicht klar: „Was passiert mit all jenen Familien, die selbst über keinen Stromvertrag verfügen, sondern ihre Energiekosten über die Betriebskostenabrechnung des Vermieters begleichen?“. Er mahnte „klare und transparente Erläuterungen“ im Gesetz ein.
Plan: Ab Dezember wirksam
Die Stromkostenbremse soll im Oktober-Plenum beschlossen und ab 1. Dezember wirksam werden. Pro Haushalts-Zählpunkt werden maximal 2.900 kWh als Grundbedarf gefördert, das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskunden. Darüber muss der Marktpreis bezahlt werden. Dadurch will die Koalition einen Anreiz zum Stromsparen setzen.
Als Schwellenwert werden 10 Cent pro Kilowattstunde angenommen, das entspricht etwa dem Vorkrisen-Niveau. Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde.
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