Wer weniger als 3151 Euro brutto im Monat verdient, für den wird die kalte Steuerprogression wirklich zur Gänze abgeschafft, „das ist der Knackpunkt“, sagt der Ökonom Dénes Kucsera von der wirtschaftsliberalen Denkfabrik Agenda Austria. Auch wer mehr verdient, wird künftig wesentlich besser davonkommen als bisher, aber einen völligen Ausgleich der kalten Progression gibt es nicht, sagt Kucsera.
Grundsätzlich begrüße man die weitgehende Abschaffung der kalten Progression, damit werde eine alte Forderung der Agenda Austria erfüllt, sagte Kucsera zur APA. Jeder Prozentpunkt Inflation habe bisher eine Mehrbelastung der Steuerzahler um 300 Millionen Euro bedeutet. „Aktuell geht die Regierung von 5,2 Prozent Inflation im Zeitraum Juli 2021 bis Juli 2022 aus, das wird quasi kompensiert. Das bedeutet ca. 1,8 Milliraden Euro. Aber wenn man für das gesamte Jahr die kalte Progression nehmen würde, also Jänner bis Jänner 2022, dann könnte man relativ leicht auch die drei Milliarden erreichen.“
Niedrige Einkommen stärker entlastet
Allerdings stört die Agenda Austria, dass niedrigere Einkommen stärker von der kalten Progression entlastet werden als höhere. „Noch besser wäre es gewesen, jeden Steuerzahler gleich zu entlasten“, meint Kucsera. Wirklich groß sind die Unterschiede aber nicht: Während etwa bei einem Bruttomonatseinkommen von 1500 Euro die kalte Progression um 21 Euro pro Jahr überkompensiert wird und bei 2500 Euro um 40 Euro, gibt es für Einkommen über 3151 Euro keinen völligen Ausgleich der kalten Progression, darauf fehlen noch 20 Euro pro Jahr. Bei einem Bruttoeinkommen von 6500 Euro fehlen zum völligen Ausgleich noch 93 Euro, hat die Agenda Austria berechnet.
„Anreiz, nur Teilzeit zu arbeiten“
Das sei ein falsches Signal, meint Kucsera, weil Mehrarbeit stärker belastet werde und es einen Anreiz geben könnte, nur Teilzeit zu arbeiten. Vollzeitbeschäftigte hätten 2020 im Durchschnitt 3818 Euro verdient, in diesem Einkommensbereich sollte man die Löhne stärker entlasten.
Grundsätzlich werde die Wirkung der kalten Progression oft falsch dargestellt und missverstanden, meinte Kucsera. So sei es z.B. unrichtig, dass man dadurch nach einer Gehaltserhöhung ein geringeres Nettogehalt haben könne als vorher. Denkbar wäre in speziellen Fällen aber, dass man durch Gehaltserhöhungen Grenzen für Sozialleistungen überschreite. Aber auch diese Grenzen würden meist angepasst, ebenso wie die Einkommensgrenze für geringfügige Beschäftigungen, die 2022 bei 485,85 Euro monatlich liegt.
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