Ach, übrigens...

Kleine Vorbehalte seitens des Ausrichters

Vorarlberg
25.09.2022 12:55

In weniger als zwei Monaten startet die Fußball-Weltmeisterschaft in Qatar. Krone-Autor Harald Petermichl hat sich in der aktuellen Ausgabe seiner Kolumne „Ach, übrigens...“ einigen Details gewidmet, wie etwa dem verschobenen Auftaktspiel, der möglicherweise eingeklagten Teilnahme Chiles und der Ankündigung von acht Kapitänen europäischer Verbände, bei der WM spezielle Armbinden tragen zu wollen.

Noch 57 Tage bis zum Eröffnungsspiel der FIFA-WM. Mit dem kleinen Vorbehalt, dass der Termin vielleicht nochmal willkürlich verlegt werden könnte. Denn ursprünglich sollte das Turnier am 21.11. mit der Partie Senegal gegen die Niederlande starten, was dem Gastgeber aber nicht gefallen hat, weswegen auf Geheiß der FIFA jetzt schon am 20. der Kracher Qatar vs. Ecuador den Auftakt macht. Mit dem kleinen Vorbehalt, dass Chile noch den Internationalen Sportgerichtshof anrufen könnte, falls man in Santiago zufällig die Nummer zur Hand hat, um gegen die Teilnahme Ecuadors zu klagen und im Erfolgsfall nachzurücken. Sieht aber nicht so aus, denn die FIFA hat den Einspruch Chiles wegen des Einsatzes des möglicherweise nicht spielberechtigten Byron Castillo in der Qualifikation erst mal abgeschmettert.

Byron Castillo (Bild: AP)
Byron Castillo

Das sollte es mit den Vorbehalten dann aber gewesen sein, denn trotz allem Bauchgrimmen scheint man sich mittlerweile weitgehend einig zu sein, dass man mit der Durchführung dieses Mega-Ereignisses mehr für die Verbesserung der Menschenrechtslage tun kann als durch einen Boykott oder wenn man es gar nicht erst nach Qatar vergeben hätte. Eine längst vertraute Argumentation, denn mit Olympia in Peking und der Fußball-WM in Russland hat das bekanntlich auch ganz prima funktioniert. Und so wird das Emirat im Advent Gelegenheit haben, sich der Weltöffentlichkeit von seiner Schweizer-Schoggi-Seite zu präsentieren; schließlich hat man ordentlich Kohle dafür ausgegeben, obwohl man größere Mengen an Öl und Erdgas sehr viel einfacher bei der Hand gehabt hätte.

Die Turnier-Kleiderordnung
Zudem zeigt ein Blick in das Turnierreglement, dass man in Zürich an fast alles gedacht hat, um Ärger mit dem Austragungsland zu vermeiden. So sieht beispielsweise der Punkt 27.1 vor, dass es Spielern nicht erlaubt ist, „auf ihrer Spielkleidung (…) Botschaften oder Slogans mit politischem, religiösem oder persönlichem Inhalt zur Schau zu stellen“. Da könnte es durchaus noch spannend werden, ob die Kapitäne von acht europäischen Verbänden, wie jüngst angekündigt, mit einer mehrfarbigen Armbinde mit Herz und der Aufschrift „One Love“ auflaufen und damit „ein Zeichen gegen Diskriminierung und für Vielfalt setzen“ dürfen. Möglicherweise bestehen da noch kleine Vorbehalte seitens des Ausrichterlandes, denn in Infantinos Wahlheimat werden homosexuelle Handlungen, die dort im Strafgesetzbuch allen Ernstes unter „Sodomie“ firmieren, mit mehrjährigen Freiheitsstrafen geahndet, aber wie meinte schon Rudi Carrell: „Lass Dich überraschen…“

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