Auftakt zum Prozess

Fall Leonie: Ein Angeklagter bekennt sich schuldig

Gericht
27.09.2022 13:03

Am Dienstagvormittag hat der Prozess gegen drei Angeklagte im Fall Leonie begonnen. Sie sollen die 13-Jährige in Wien unter Drogen gesetzt, vergewaltigt und dann tot gegen einen Baum gelehnt haben.

Schon vor Beginn der Verhandlung gaben die Verteidiger der drei Afghanen Statements zu ihren Mandanten ab: Anwalt Thomas Nirk überraschte damit, dass sich sein Mandant schuldig bekennen werde. Die anderen zwei bleiben laut ihren Anwälten Andreas Schweitzer und Wolfgang Haas bei ihrer bisherigen Verantwortung, sie seien unschuldig.

Auch die Vertreter der hinterbliebenen Familie, Johannes Öhlböck und Florian Höllwarth, meldeten sich zu Wort. Sie möchten noch immer eine Änderung der Anklage auf Mord erreichen: „Der Strafrahmen ändert sich nicht. Das hätte aber eine große symbolische Bedeutung.“

(Bild: APA/Helmut Fohringer, Krone KREATIV)
Zum Alter des dritten Angeklagten gab es lange Zweifel. Ein Gutachter bestätigt die Volljährigkeit. (Bild: APA/Helmut Fohringer, Krone KREATIV)
Zum Alter des dritten Angeklagten gab es lange Zweifel. Ein Gutachter bestätigt die Volljährigkeit.
(Bild: APA/Helmut Fohringer, Krone KREATIV)

Verzögerter Beginn
Mit mehr als halbstündiger Verspätung begann der Prozess im Wiener Landesgericht um den Tod der 13-Jährigen. Eine der Geschworenen hatte den Termin verwechselt. Sie musste telefonisch ins Gericht zitiert werden.

Vorerst kein Ausschluss der Öffentlichkeit
Bevor noch ein Plädoyer gehalten wurde, beantragten die Privatbeteiligtenvertreter offiziell den Ausschluss der Öffentlichkeit: „Durch das Verfahren und die im Verfahren zu erwarteten Offenbarungen vonseiten der Angeklagten, Zeugen und durch das Video über das Innere der Menschen, die betroffen sind, also die Eltern und Schwester, ist es diesen Opfern nicht zumutbar, dass Details über diesen Tag über die Anklage hinaus öffentlich werden.“ Die Verteidiger des Drittangeklagten schlossen sich diesem Antrag an. Er soll nämlich in einer Liebesbeziehung mit Leonie gewesen sein.

Nach einer kurzen Beratung wurde der Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit vom hohen Gericht abgelehnt. Die Verhandlung findet also vorerst öffentlich statt.

„Für ihre eigene Lust ausgenutzt“
„Leonie hat sich den Angeklagten vollkommen sorglos anvertraut, um eine Nacht von zu Hause auszubrechen, und das wurde von ihnen für ihre eigene Lust ausgenutzt“, fasst der Staatsanwalt die Nacht von 25. Juni auf 26. Juni 2021 zusammen. Die Nacht, in der Leonie gestorben war. Daran wollen die drei Afghanen bisher keine Schuld gehabt haben: „Salopp gesagt, geben sie an, dass sie nichts gemacht haben. Sie hätten einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt und die Drogen schiebt jeder von ihnen auf die anderen Angeklagten.“

Staatsanwaltschaft will Angeklagte zur Verantwortung ziehen
Die Angaben der drei Männer können jedoch laut der Staatsanwaltschaft durch das bestehende Video und diverse DNA-Spuren widerlegt werden. „Heute ist der Tag gekommen, an dem sich die drei für diese Tat, dieses Verbrechen zu verantworten haben“, so der Ankläger.

Anwalt Wolfgang Haas übernahm kurzfristig die Verteidigung des Erstangeklagten. (Bild: Andi Schiel)
Anwalt Wolfgang Haas übernahm kurzfristig die Verteidigung des Erstangeklagten.

Erstangeklagter flüchtete nach London
Wolfgang Haas - er verteidigt den ältesten Angeklagten - betont, dass er es „durchaus für glaubwürdig hält, dass die Angeklagten nicht wussten, dass Leonie 13 Jahre alt war“. Sein Mandant bekenne sich somit nicht des sexuellen Missbrauchs Unmündiger schuldig. Außerdem sollen jegliche geschlechtliche Handlungen einvernehmlich gewesen sein. Er betont auch, dass der Afghane geflüchtet sei und ausgeliefert werden musste: „Und wer nicht da ist, auf den wird die ganze Schuld abgeladen.“

Anwalt Thomas Nirk vertritt den Zweitangeklagten. (Bild: Andi Schiel, Krone KREATIV)
Anwalt Thomas Nirk vertritt den Zweitangeklagten.

Ein Angeklagter bekennt sich schuldig
Die große Überraschung: Der Zweitangeklagte bekennt sich schuldig. Zwar nur als Mittäter, erklärt sein Verteidiger Thomas Nirk, er möchte aber trotzdem die Verantwortung für seinen Beitrag übernehmen. Der aber laut seinem Anwalt geringer als in der Anklage beschrieben sein soll.

Andreas Schweitzer und Sebastian Lesigang verteidigen den Drittangeklagten. (Bild: Andi Schiel)
Andreas Schweitzer und Sebastian Lesigang verteidigen den Drittangeklagten.

Drittangeklagter soll Erste Hilfe geleistet haben
Andreas Schweitzer beteuert die Unschuld des Drittangeklagten vor Gericht. Er sei der Freund von Leonie gewesen und habe mit ihr einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt. Danach wisse er alkoholbedingt nichts mehr. Nach seinem Blackout sei das Mädchen bereits in einem schlechten Zustand gewesen. Er habe aber als Einziger Erste Hilfe geleistet, so sein Anwalt.

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