99 Schüler in Bergnot

Rettungsaktion: Jetzt ermittelt doch Österreich

Vorarlberg
27.09.2022 11:21

Der Ball liegt wieder bei Österreich: Der Fall einer 99-köpfigen deutschen Schülergruppe, die Anfang Juni im Kleinwalsertal in Bergnot geriet und gerettet werden musste, liegt nun wieder bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch. Die deutsche Staatsanwaltschaft lehnte eine Übernahme der Ermittlungen ab.

Die aus 99 Zwölf- bis Vierzehnjährigen und acht Begleitpersonen bestehende Gruppe aus einem Gymnasium in Maxdorf in Rheinland-Pfalz war am 7. Juni auf einer nicht beschilderten Tour auf dem schmalen Heuberggrat, der laut Polizei „Schwindelfreiheit, Trittsicherheit sowie Erfahrung im alpinen Gelände erfordert“, in Bergnot geraten. Es kam zu einem gewaltigen Bergungseinsatz, zwei Hubschrauber waren dabei involviert. Die Kosten für den Einsatz der Bergrettung beliefen sich auf über 13.000 Euro, die in der Folge das Land Rheinland-Pfalz übernahm. Der Fall hatte überregional für Schlagzeilen und Unverständnis gesorgt.

Die 99 Schüler und acht Lehrpersonen saßen auf dem Heuberggrat fest und mussten mit zwei Hubschraubern per Taubergung gerettet werden. (Bild: Polizei Vorarlberg)
Die 99 Schüler und acht Lehrpersonen saßen auf dem Heuberggrat fest und mussten mit zwei Hubschraubern per Taubergung gerettet werden.

Noch im Juni leitete die Staatsanwaltschaft Frankenthal nach einer Strafanzeige sowie von Amts wegen ein Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung im Amt gegen den verantwortlichen Lehrer ein, so ihr Sprecher und Behördenleiter Oberstaatsanwalt Hubert Ströber zur APA. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch übermittelte ihre Erkenntnisse im Juli an die Pfälzer Kollegen und bat um Übernahme der Strafverfolgung.

„Gemeingefahr in Österreich anders gefasst“
Seine Behörde habe dieses Ersuchen jedoch ablehnen müssen. „Die Gemeingefahr ist in Österreich anders und weiter gefasst“, erklärte Ströber die unterschiedliche Rechtslage. Weil laut dem vorliegenden Abschlussbericht zudem weder Schüler noch Lehrpersonen verletzt worden seien, habe auch der Tatbestand einer Körperverletzung im Amt nicht gegriffen, so der Behördenleiter. 

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Der mitgeteilte Sachverhalt hat uns keine Möglichkeit gegeben, strafrechtlich aktiv zu werden.

Oberstaatsanwalt Hubert Ströber

Das Verfahren gegen den Lehrer war daher einzustellen, was mit Ende August auch geschehen sei. „Es wurde hier keine Strafnorm verletzt. Der mitgeteilte Sachverhalt hat uns keine Möglichkeit gegeben, strafrechtlich aktiv zu werden“, so Ströber. Es sei nun Sache der österreichischen Behörde, wie sie weiter vorgehe. Heinz Rusch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch, teilte auf Anfrage mit, dass nun Feldkirch die Ermittlungen weiterführe. Die Dauer sei derzeit nicht absehbar.

Das gilt in Österreich, das gilt in Deutschland
Wer in Österreich fahrlässig eine Gefahr für Leib oder Leben „einer größeren Zahl von Menschen oder für fremdes Eigentum in großem Ausmaß herbeiführt“, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen, in schweren Fällen bis zu drei Jahren bzw. sechs Jahren Haft. In Deutschland zählen zu den gemeingefährlichen Straftaten unter anderem Brandstiftungsdelikte, Eingriffe in den Verkehr oder das Herbeiführen einer Explosion oder Überschwemmung. Ein Sachverhalt wie jener im Kleinwalsertal ist dabei nicht gedeckt.

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