Aus für Heizschwammerl

Regierung: Wer Förderung will, muss Licht abdrehen

Politik
28.09.2022 12:13

Die Regierung hat am Mittwoch Details zur neuen „Energiemilliarde“ für Unternehmen bekannt gegeben. Besonders spannend daran sind die Kriterien, an die die hohen Förderungen geknüpft sind.

So müssen etwa Unternehmen harte Energiesparmaßnahmen treffen, um in den Genuss der Förderungen zu kommen. Dazu zählen:

  • Der Innen- und Außenbereich von Geschäften (inkl. jener von Gebäudefassaden, Schaufenstern und Werbeanlagen) wird zwischen 22 Uhr bzw. Betriebsschluss und 6 Uhr nicht beleuchtet.

  • Ebenso müssen Heizungen im Außenbereich von Unternehmen (z.B. Heizschwammerl oder beheizte Sessellifte) ausgeschaltet werden.

  • Türen von Geschäften, die öffentlich zugänglich sind, dürfen nicht dauerhaft offen gehalten werden, sofern dies ohne Umbau möglich ist.

  • Eine weitere Auflage betrifft die Auszahlung von Boni: Für das Jahr 2022 soll an Vorstände und Manager von Unternehmen, die Energiekostenzuschuss bekommen, kein oder nicht mehr als die Hälfte des Bonus des Vorjahres ausgezahlt werden.

  • Alle Förderungen werden transparent gemacht: Ab einer Zuschusshöhe von 10.000 EUR wird die Förderung offengelegt.

Sollen Straßenlaternen in der Nacht komplett ausgeschaltet werden? (Bild: Gerhard Bartel)
Sollen Straßenlaternen in der Nacht komplett ausgeschaltet werden?

Insgesamt mehr als eine Milliarde 
Insgesamt sollen für Unternehmen, die sich an diese Vorgaben halten, 1,3 Milliarden Euro ausgeschüttet werden. Um eine zielsichere Unterstützung sicherzustellen und Doppel- oder Überförderung zu vermeiden, ist unter anderem die Bestätigung einer Steuerberatung vorgesehen: etwa zur Einstufung als energieintensives Unternehmen, aber auch zu den verbrauchten Energien und zur Höhe der Mehraufwendungen.

Mit dem Energiekostenzuschuss werden energieintensive Unternehmen insgesamt in vier Stufen gefördert - dabei müssen sich die Energiekosten auf mindestens drei Prozent des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen. Für Unternehmen, deren Umsatz unter 700.000 Euro beträgt, gibt es diese Drei-Prozent-Hürde nicht.

Die vier Stufen des Energiekostenzuschusses:

1. Stufe: Es werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 2000 Euro.
2. Stufe: Um in die zweite Stufe des Energiekostenzuschuss-Programms zu gelangen, müssen sich als Voraussetzung die Preise für Strom und Erdgas zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit max. 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt hier zwei Millionen Euro. Treibstoffe können in dieser Stufe nicht gefördert werden.
Ab Stufe 3 müssen Unternehmen zudem zusätzlich einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 25 Millionen Euro möglich. 
In Stufe 4 können nur ausgewählte Branchen, wie beispielsweise Stahlhersteller, unterstützt werden. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro möglich.

Kogler: „Preise werden nie wieder wie vorher werden“
Nach der Entlastung von Haushalten kämen jetzt die Unternehmer an die Reihe, freute sich Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) beim Pressefoyer im Anschluss an den Ministerrat. Das Volumen sei gestiegen, da man die Wirtschaft am Laufen halten wolle. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) betonte die Bedeutung, die Auswirkungen der Verteuerung abzufedern. „Es ist jedoch eine Illusion, dass die Preise jemals wieder wie vorher werden, was die Energieträger betrifft.“ „Nichts davon ist eine große Überraschung“, ist Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) überzeugt. „Wir müssen diesen Winter sorgsam mit Energie umgehen.“

Wirte-Sprecher Mario Pulker (Bild: Zwefo)
Wirte-Sprecher Mario Pulker

Licht aus in Shops: Gastro-Sprecher fordert verstärkte Polizeipräsenz
Gastro-Sprecher Mario Pulker kann die Bedingungen für die Förderungen nicht nachvollziehen: „Das Aus für Heizschwammerl an die Förderung zu koppeln, ist reine Symbolpolitik von Frau Gewessler. Der Energieverbrauch macht einen minimalen Teil des gesamten Tourismus aus. Verbieten konnte sie sie verfassungsrechtlich nicht.“ Er erklärte, dass hier noch verhandelt werden müsse: „Was außer den Heizschwammerln noch verboten wird, wissen wir nicht.“

Insgesamt überwiege bei dem Paket das Positive, hielt er fest - vor allem, wenn auch kleinere Unternehmen davon profitieren werden. Pulker gibt zudem zu bedenken: „Wenn in und um die Geschäfte in der Nacht die Lichter ausgehen, ist das eine Frage der Sicherheit. Wenn man die Beleuchtung abdreht, muss man die Polizeipräsenz verstärken.“

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt