Gegen die drei Angeklagten im Fall Leonie fand am Donnerstag der dritte Prozesstag im Wiener Landesgericht statt. Die drei Afghanen sollen die 13-Jährige unter Drogen gesetzt und vergewaltigt haben, das Mädchen später auf einem Grünstreifen abgelegt haben, wo sie tot aufgefunden wurde. Die Angeklagten leugnen die Tat aber. Am Donnerstag waren fünf Gutachter geladen, die Aufschluss über die Todesursache und -umstände geben sollten. Laut dem toxikologischen Gutachter war nicht herkömmliches Ecstasy der Grund, warum Leonie gestorben ist ...
MDA heißt das Suchtgift, das im Blut der 13-Jährigen in extrem hoher Konzentration nachgewiesen wurde. Also kein Ecstasy im herkömmlichen Sinne, wie es in der Anklage steht. Der Gutachter, Günter Gmeiner, erklärt, dass MDA zur Gruppe der Amphetamine gehöre - genau wie Ecstasy. Die Substanz sei neben diversen anderen verwandten Wirkstoffen bei der toxikologischen Analyse gefunden worden. „Die am Schwarzmarkt erhältlichen Präparate sind nicht immer ganz rein. Aus meiner Erfahrung wird meistens das zu Tabletten gepresst, was gerade da ist“, sagte Gmeiner zu der Mischung an Suchtgift in den Proben von Leonie.
Hyponatriämie als Todesursache
Neben Harn-, Haar-, Magen- und Hirnproben wurde auch Blut aus den Herzkammern untersucht. Und das gibt Aufschluss über die Todesursache: „Die wesentliche Nebenwirkung bei einer MDA-Überdosis ist, dass die Natriumkonzentration im Blut sinkt. Dadurch wird Wasser aus dem Blut gezogen und sammelt sich in Lunge oder Hirn. Die Gehirnfunktionen werden eingeschränkt und die Lunge funktioniert nicht, wie sie soll. Dieser Teufelskreislauf führt aufgrund der Sauerstoffunterversorgung zum Tod“, schilderte der Gutachter weiter. Diesen Zustand nennt man in der Toxikologie Hyponatriämie.
Der Eintritt des Todes ohne notfallmedizinische Hilfe war bei der festgestellten Konzentration quasi zwingend.
Der toxikologische Gutachter Günter Gmeiner
Dreifache tödliche Menge
Genau an diesem „Teufelskreislauf“ ist Leonie gestorben. „Der Eintritt des Todes ohne notfallmedizinische Hilfe war bei der festgestellten Konzentration quasi zwingend“, stellt der Gutachter fest. Durch die Analysen und vergleichbare MDA-Präparate zieht er den Schluss, dass die 13-Jährige ungefähr sechs Tabletten konsumiert haben müsse. Das sei die dreifache Menge von jener, die in Sachbüchern als toxisch-letal beschrieben wird.
Außergewöhnlicher Todesfall
Günter Gmeiner erklärte weiter: „Ich könnte mich gar nicht erinnern, wann wir einen zweiten MDA-Überdosierungsfall gehabt hätten. Ecstasy schon, aber nicht in dieser Konzentration, die durchaus mit Leonies Untergewicht zusammenhängen kann.“ Erst wenige Wochen vor der Tat hat die Stadt Wien über „Check-It“ berichtet, dass erstmals MDA-Ecstasy im Umlauf ist.
In den Körperproben von Leonie wurden neben MDA und anderen Amphetaminen auch THC, Kokain und ein Entwurmungsmittel gefunden.
Zum Zeitpunkt des Videos wäre sie nicht mehr zu retten gewesen.
Gerichtsmedizinischer Gutachter Dr. Nikolaus Klupp
Video legt Todeszeitpunkt fest
Der Gerichtsmediziner Dr. Nikolaus Klupp ist sich sicher: „Zum Zeitpunkt des Videos wäre sie nicht mehr zu retten gewesen.“ - Es ging ihr schlecht, aber auf den Aufnahmen lebte sie noch. Auch der gerichtsmedizinische Sachverständige konnte durch seine Begutachtungen einen Tod durch Ersticken feststellen. Er setzt das klar mit den Folgen einer Überdosis durch MDA in Zusammenhang und stimmt dem toxikologischen Gutachten zu. Durch Untersuchungen und dem Zeitstempel des Videos von der Tat könne Dr. Klupp „den Todeszeitpunkt auf eine halbe Stunde einschränken“. Und zwar zwischen 5.57 und 6.30 Uhr.
DNA aller Angeklagten auf dem Opfer
Auch die gynäkologische Sachverständige Dr. Sigrid Schmidl-Amann kommt zu Wort: Es stünde außer Frage, dass Leonie vergewaltigt wurde. Das zeigen eindeutige Verletzungen. Die Gutachterin zu DNA-Spuren bestätigt, dass alle drei Angeklagten in engstem Kontakt mit der 13-Jährigen gestanden sein müssen. Auch der Zweitangeklagte, dessen Profil nicht auf dem Opfer gefunden wurde, wird durch das Gutachten schwer belastet. „Wenn man nichts findet, heißt das nicht, dass es nicht stattgefunden hat“, stellt Dr. Christa Nussbaumer klar. Außerdem wurde DNA von Leonie auf dem Zweitangeklagten gefunden.
Die Versionen der drei Afghanen stehen in entgegengesetzter Richtung zu den Ergebnissen durch die Gutachten. Diese unterstützen die Anklage. Vor allem die gefundenen und untersuchten DNA-Spuren stimmen nicht mit den Aussagen der Angeklagten überein.
Am Freitag, dem vierten Prozesstag, werden die ersten geladenen Zeugen gehört.
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