Die EU-Kommission hat im Bereich Klima und Energie mehrere EU-Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet oder vorangetrieben. Der Gang vor den Gerichtshof droht Österreich mit dem zweiten Mahnschreiben in Sachen Energieeffizienz und radioaktive Abfälle. Vor dem Hintergrund der Energiekrise nicht weniger brisant: Bei der Stromversorgungssicherheit liegt ein erster Mahnbrief vor. Österreich hat nun zwei Monate Zeit, der EU-Kommission zufriedenstellend zu antworten.
Österreich hat laut der EU-Behörde keinen Risikovorsorgeplan im Elektrizitätssektor mit Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Stromversorgungskrisen vorgelegt. Die entsprechende Verordnung sieht die „Vorsorge für Stromversorgungskrisen sowie deren Prävention und Bewältigung im Geiste der Solidarität und der Transparenz zwischen den Mitgliedstaaten unter Sicherung eines wettbewerbsfähigen Elektrizitätsbinnenmarkts“ vor.
Österreich muss EU-Recht umsetzen
Konkret geht es bei der Energieeffizienz um zwei Bereiche: Erstens fordert die Brüsseler Behörde unter anderem Österreich auf, Änderungen bei der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umzusetzen. Darin wurden beispielsweise Mindestanforderungen für neue Gebäude zu Elektromobilität festgelegt.
Zweitens ist Österreich säumig in der Umsetzung der überarbeiteten Energieeffizienzrichtlinie in nationales Recht. Diese sieht unter anderem ein verbindliches Energieeffizienzziel von mindesten 32,65 Prozent bis 2030 vor.
Zweite Mahnung wegen Nuklearmüll
Ein zweites Mahnschreiben ging an Österreich auch wegen des Umgangs mit radioaktivem Abfall. Mitgliedstaaten seien verpflichtet, „nationale Programme für die Entsorgung aller abgebrannten Brennelemente und radioaktiven Abfälle“ zu erstellen und durchzuführen, so die EU-Kommission. Österreichs Programm stehe jedoch nicht im Einklang mit der entsprechenden Richtlinie.
Zur Risikovorsorge im Elektrizitätssektor forderte die EU-Kommission Österreich auf, einen Plan nach der entsprechenden EU-Verordnung nach Brüssel zu übermitteln. Ziele sind „die Vorsorge für Stromversorgungskrisen sowie deren Prävention und Bewältigung im Geiste der Solidarität und der Transparenz zwischen den Mitgliedstaaten unter Sicherung eines wettbewerbsfähigen Elektrizitätsbinnenmarkts“. Auch dafür hat Österreich zwei Monate Zeit, andernfalls kann die EU-Behörde das Verfahren vorantreiben.
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