Corona-Regeln waren im Sommer 2020 allgegenwärtig und sorgten auch bei Fahrschulen für Kopfzerbrechen. In Tirol sollen ein Betreiber und sein Personal daher zu einer einfachen Lösung gegriffen haben - statt Präsenzunterricht genügte für die Prüfungszulassung auch das „Selbststudium“ daheim am PC. Die Staatsanwaltschaft sieht das als Amtsmissbrauch.
Trotz Ende des ersten Lockdowns war nachher die Personenzahl pro Quadratmeter genau festgelegt - was die üblichen Theoriekurse im Schulungssaal fast unmöglich machte. Vielerorts gab es einen Rückstau an Prüflingen. „Sie haben dann eine sehr kreative Lösung gefunden“, hielt die Staatsanwältin den vier Angeklagten (Fahrschulbetreiber plus Personal) vor.
Selbststudium statt Kurs
Denn kurzerhand soll beim L17-Führerschein das „Selbststudium“ daheim angerechnet worden sein - statt des üblichen 32-stündigen Präsenzkurses. Die später allgegenwärtigen Online-Meetings waren in der damaligen Corona-Anfangszeit noch nicht gang und gäbe.
Seitens des Ministeriums war diese Vorgangsweise nicht erwünscht, aber auch nicht verboten.
Der Verteidiger
Verboten oder nicht?
„Wir konnten ja online mitverfolgen, wer sich die Fragen daheim angeschaut hat“, verteidigte eine Angestellte die Vorgangsweise. Standort- und Fahrschulleiter wollten oder konnten sich nicht mehr genau erinnern, was damals rechtens war und was nicht. „Seitens des Ministeriums war diese Vorgangsweise nicht erwünscht, aber auch nicht verboten“, betonte der Verteidiger.
Heikel ist die Causa deshalb, weil das Fahrschulpersonal hier quasi als staatliche Beamte fungiert - es geht also um Amtsmissbrauch. Vielfach schob man die Verantwortung auf den Chef der Fahrschulkette, man habe nur seine Anweisungen befolgt. Für seine Ladung wurde vertagt.
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