Maske auf in Fernzügen

Neue Corona-Regeln gelten ab sofort in Deutschland

Ausland
01.10.2022 12:54

FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen und Fernbussen, Aufhebung der Regeln in Flugzeugen und Co.: Am Samstag sind in Deutschland neue Corona-Vorgaben in Kraft getreten. Karl Lauterbach (SPD) zeigte sich mit dem neuen Infektionsschutzgesetz zufrieden. Der Gesundheitsminister warnte allerdings vor Corona-Varianten, mit denen sich auch vor Kurzem Infizierte erneut anstecken könnten. Bereits jetzt verzeichnet das Robert Koch-Institut (RKI) deutlich steigende Infektionszahlen.

In den Fernzügen der Bahn reichte bisher eine OP-Maske, eine FFP2-Maske wurde nur empfohlen. Auch bei Flixbus genügte nach Angaben einer Sprecherin bisher eine medizinische Maske. Im Regionalverkehr entscheiden die 16 deutschen Bundesländer ab sofort selbst über Schutzmaßnahmen. Deren Gesundheitsminister hatten sich aber dafür ausgesprochen, an der geltenden Maskenpflicht in Bussen und Bahnen festzuhalten. In Flugzeugen fällt die Maske dagegen ab jetzt weg.

Bundesweit müssen außerdem FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen getragen werden. Beim Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern wird zudem ein negativer Test verlangt. Beschäftigte müssen sich mehrmals pro Woche testen lassen.

Deutschlands Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) (Bild: AFP)
Deutschlands Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)

Zusätzliche Verschärfungen stehen Ländern frei
Die Neuregelungen hatten Bund und Länder über eine weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen - ansonsten wären die restlichen Corona-Regeln im September ausgelaufen. Festgelegt ist darin außerdem, dass die Bundesländer in Eigenregie noch schärfere Maßnahmen verordnen können, wie etwa Maskenpflichten in Geschäften und Restaurants oder Tests in Schulen und Kindergärten.

Weitere Vorgaben, etwa Besucherobergrenzen für Veranstaltungen, Abstandsvorgaben im öffentlichen Raum oder Masken auch draußen, wenn Abstände nicht möglich sind, können die Bundesländer ebenfalls machen. Allerdings muss dafür per Landtagsbeschluss zunächst festgestellt werden, dass eine konkrete Gefährdung für das Gesundheitswesen oder andere wichtige Versorgungsbereiche besteht.

Lauterbach zeigte sich dagegen zufrieden mit den neuen Vorgaben. „95 Prozent der Maßnahmen, die ich wollte, haben wir beschlossen“, sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Die Maskenpflicht in Flugzeugen habe er zwar beibehalten wollen, aber den Wunsch nicht ohne Gegenleistung aufgegeben. „Wir haben jetzt dafür eine strenge Maskenpflicht in Kliniken in den Kliniken und Arztpraxen. Die ist mehr wert, weil viel mehr Leute in Praxen oder Wartezimmern als in Flugzeugen sitzen.“

Eine „Killer-Variante“ des Virus im Herbst könne er ausschließen, sagte Lauterbach. Die schlechte Nachricht sei, dass es inzwischen Varianten gebe, bei denen die Immunflucht sehr ausgeprägt sei.

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