Hunderte exotische Tiere werden landesweit ausgesetzt, aufgefunden oder in Tierheimen abgegeben, weil deren Halter überfordert sind. Wien setzt ab 1. Jänner 2023 neue Maßstäbe zum Schutz von Reptilien, Amphibien und Papageienvögel.
Schlangen, die aus Wohnungstoiletten kriechen, ein Waschbär mit Brustgeschirr, der in Wien von einem Balkon fällt, Papageien, die in Mini-Käfigen einsam ihr Dasein fristen oder 30 Zentimeter große Wasserschildkröten, die ausgesetzt an einer Autobahnraststation geborgen werden - exotische Wildtiere in Privathaltung führen ein Schattendasein in österreichischen Haushalten. Oftmals wird die Überforderung mancher Halter erst bemerkt, wenn es zu spät ist.
Wien nimmt Vorreiterrolle ein
Viele Menschen wünschen sich ungewöhnliche Haustiere, bedenken jedoch nicht die speziellen Bedürfnisse der Exoten und Reptilien. Ist der Halter mit dem Tier überfordert, wird es leichtfertig entsorgt! Die Bundeshauptstadt setzt nun eine von Tierschützern und Experten seit langem an den Bund gerichtete Forderung zum Schutz exotischer Wildtiere um. Ab 1. Jänner 2023 wird es einen bislang in Österreich einmaligen verpflichtenden Sachkundenachweis für Halter exotischer Wildtieren geben.
Exoten-Kunde soll unüberlegte Anschaffung verhindern
Wie schon bei der Hunde-Kunde, dem Wiener Sachkundenachweis für neue Hundehalter, hat die Tierschutzombudsstelle Wien (TOW) gemeinsam mit externen Experten die Inhalte für die Exoten-Kunde entwickelt. Es wird zwei unterschiedliche Kursangebote geben: eines zu Reptilien und Amphibien sowie eines zu Papageienvögeln. „Die Sachkundekurse stellen eine große Chance dar, unüberlegte Anschaffungen im Vorfeld zu verhindern“, so Eva Persy, Leiterin der TOW.
Bereits 2010 deckte die "Krone" erschreckende Zustände im Umgang mit Exoten bei einer Wiener Haustiermesse auf. Damals sind Tiere in viel zu kleine Plastikboxen gepfercht und ohne jegliche Information zur Haltung an die Messebesucher verkauft worden. Die Exoten-Kunde soll dem stillen Leid dieser sensiblen Tiere entgegenwirken und auch für mehr Verantwortungsbewusstsein beim Halter sorgen.
Maggie Entenfellner, "Krone"-Tierexpertin
Exoten sind laut Gesetz Wildtiere. Deren Haltung wird im österreichischen Tierschutzgesetz und im Wiener Tierhaltegesetz geregelt.
Ab 1. Jänner 2023 verpflichtender Sachkundenachweis für Halter exotischer Wildtiere in Wien
Exoten-Kunde-Kurse (ab Ende 2022):
Die Bestätigung über den Kursbesuch muss ab dem 1. Jänner 2023 mit der verpflichtenden Meldung der privaten Haltung von Reptilien, Amphibien und Papageien beim Veterinäramt und Tierschutz (MA 60) vorgelegt werden. Für bereits bestehende Haltungen gilt die Vorgabe zur Absolvierung des Sachkundekurses nicht. Als Nachweis hierfür gilt die Meldung für die Haltung von Wildtieren nach § 25 Tierschutzgesetz, wenn sie vor dem 31. Dezember 2022 erfolgt ist.
Sachkenntnis und richtige Selbsteinschätzung sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass sich ein Tier in menschlicher Obhut wohlfühlt. Der Halter übernimmt eine besondere, oft jahrzehntelange Verantwortung, wenn er sich für einen Exoten entscheidet. Dazu gehört auch, die Tiere bei der zuständigen Behörde zu melden. Nicht gemeldete Wildtiere in Privathaltung sind kein Kavaliersdelikt. Bei Unterlassung dieser Auflage können Strafen bis zu 3750 Euro verhängt werden.
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