Dieser Stich schmerzt eine Handelskette wohl sehr. Gerichtlich wurde jetzt erwirkt, dass Honig aus dem Ausland nicht mehr als „hergestellt in Österreich“ beworben werden darf.
„Der betreffende Lebensmitteldiskonter hat heuer im Sommer in einem Flugblatt Blütensüßes als ,hergestellt in Österreich‘ beworben. In Wirklichkeit besteht das Produkt aus einer Mischung von Honig aus EU-Ländern, aber auch aus nicht Unionsstaaten“, empört sich der streitbare Bienenanwalt Dr. Ernst Brandl, der bekanntlich in Krumau eine der Bienen-freundlichsten Imkereien Österreichs führt.
Der Jurist war sogleich wild summend ins Feldgezogen! Mit Erfolg. Denn der „Sumsi“-Verbündete erwirkte jetzt am Landesgericht Wiener Neustadt eine einstweilige Verfügung, die der Handelskette die Bienenstock-Grenzen aufzeigt. Laut der Erkenntnis des Gerichts darf – so die Hüter der Paragrafen – „Rot-weiß-rote Qualität nicht dadurch erschaffen werden, dass man ausländischen Honig in Österreich abfüllt.“
Brandl verspricht, mit jedem zarten Bienen-Flügelschlag dafür zu kämpfen, dass das Süße im Topf wirklich nur dann als heimisches Lebensmittel verkauft werden darf, wenn der Honig aus jenem Nektar gewonnen wird, den Bienen bei uns gesammelt haben und der von heimischen Imkern veredelt worden ist. Zum Verfahren kam es deswegen in der Allzeit Getreuen, weil die beklagte Firma dort ihren Sitz hat.
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