Schrecksekunden durchlebte das Team eines Kärntner Radiosenders, als ein Mann anrief und eine heftige Drohung ausstieß: „Klagenfurt wird brennen!“ Zum Glück ging das Telefonat nicht auf Sendung und die Polizei konnte den Verdächtigen ausforschen. Am Dienstag musste sich dieser vor Gericht verantworten - wegen Landzwang, einem extrem selten angewandten Paragrafen ...
„Ich wünschte, ich könnte die Zeit zurückdrehen“, seufzt der 40-jährige Klagenfurter. „Es war eine b‘soffene Gschicht.“ Mit gezählten acht Bier und einer Flasche Wodka intus hatte er vergangenen Winter während des Corona-Lockdowns für Ungeimpfte bei einem regionalen Radiosender angerufen.
Ich habe mich so eingesperrt gefühlt, da ich nicht geimpft bin. Also wollte ich so meinem Frust Luft machen. Echt deppert!
Der Angeklagte
„Ich habe mich so eingesperrt gefühlt, da ich nicht geimpft bin. Mit den Demos gegen die Regierung konnte ich aber auch nichts anfangen. Also wollte ich so meinem Frust Luft machen. Echt deppert!“ Denn der Kranführer schimpfte nicht über die Corona-Maßnahmen - sondern drohte damit, dass seine Freunde von der berüchtigten Rockerbande Hells Angels kommen würden. Mit Molotowcocktails. Und gewaltbereit.
„Kenne gar keinen Hells Angel“
„Ganz Klagenfurt wird brennen“, zitiert Staatsanwalt Markus Kitz. „Und da Klagenfurt mehr als 100.000 Einwohner hat, richtet sich die Drohung gegen sie alle. Damit ist das ein klassischer Landzwang, wie er im Buche steht.“ Dieser gilt dann, wenn jemand „einen größeren Personenkreis in Angst und Unruhe versetzt“, und ist mit bis zu drei Jahren Haft bedroht. „Dabei kenne ich gar keinen von den Hells Angels“, gibt der Angeklagte zu. „Ich mache so etwas garantiert nie wieder.“ Er wolle aus seinen Fehlern lernen - einzig vom Alkohol könne er nicht die Finger lassen.
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Alkohol auf der Baustelle
„Ohne ein paar große Bier gehts irgendwie nicht“, meint er. Beunruhigend daran ist vorwiegend, dass der Mann auf Baustellen in verantwortungsvoller Position arbeitet - wie lange noch, ist fraglich, da die Strafe trotz guter Stimmung im Gerichtssaal recht hoch ausfällt: fünf Monate bedingte Haft plus 3600 Euro Geldstrafe. Der Verurteilte erbat drei Tage Bedenkzeit, nicht rechtskräftig.
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