Sturm-Fans im Rücken
Auf der Faschingsfeier zu tief ins Glas geschaut, mit den Kollegen unter der Woche „versumpft“ und der nächste Morgen ist die Hölle? Derzeit geistern ganz besondere Tipps durch das Internet, um sich vor der Arbeit zu drücken. Doch die entscheidende Frage ist: Gilt ein Kater als Arbeitsausfall-Grund? Das müssen die Arbeitnehmer jetzt wissen.
„Wer saufen kann, der kann auch arbeiten“, heißt es. Doch so großzügig interpretiert das österreichische Arbeitsrecht diese Stammtischregel nicht. Denn rinnt die Nase oder kratzt der Hals nach einem Besuch einer feuchtfröhlichen Feier oder nach einer kurzen Nacht in kurzen Ärmeln, steht man vor der Wahl: durchdrücken oder krankmelden?
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.