Die Politik verkündete zum Welttierschutztag strengere Regeln für den Welpenhandel. Erfreulich - aber es gibt noch viel mehr zu tun! „Krone“-Tierexpertin Maggie Entenfellner und die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy wollen vom zuständigen Gesundheitsminister wissen, wie die neue Verordnung umgesetzt wird und welche Strafen drohen. Und: Das Thema Qualzucht muss endlich strenger behandelt werden!
Pünktlich zum Welttierschutztag am 4. Oktober verkündete Gesundheitsminister Johannes Rauch, dass die Gesetze für den Import von Hunden neu geregelt werden. Denn das Geschäft der grausamen Welpenmafia boomt leider nach wie vor. Künftig ist die Einfuhr von Hundebabys mit wenigen Ausnahmen erst ab 16 Wochen erlaubt. Denn erst dann können sie über einen vollständigen Tollwut-Impfschutz verfügen.
Neue Verordnung kommt in 14 Tagen
Die neue Verordnung wird bereits in zwei Wochen in Kraft treten. Noch in Ausarbeitung ist dagegen das mit Spannung erwartete zweite Tierschutzpaket. „Krone“-Tierexpertin Maggie Entenfellner erwartet sich hier vor allem ein deutliches Signal gegen die Qualzucht.
Von Qualzucht betroffene Tiere dürfen nicht ausgestellt werden, aber es darf weiterhin mit ihnen gezüchtet werden! Grund ist eine Ausnahmebestimmung im Tierschutzgesetz, der § 44 Abs. 17. Tierschützer fordern schon seit vielen Jahren die Abschaffung dieses Paragrafen. Im vergangenen Dezember hat sich auch das Parlament dieser Forderung angeschlossen. Zusätzlich gilt seit 1. September ein Werbeverbot - Hunde und Katzen mit Qualzuchtmerkmalen dürfen in Reklame nicht mehr abgebildet werden.
Krank gezüchtete Tiere leiden extrem
Denn immer noch leiden einige Hunde- und Katzenrassen unter zweifelhaften „Schönheitsidealen“, die ein Leben voller Schmerzen garantieren. Gemeinsam mit der Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy hakte Entenfellner im Ministerium nach.
Wir arbeiten mit Spendengeldern und das seit Jahren am Limit, weil der Mensch ständig kranke Hunde hervorbringt.
Maggie Entenfellner, "Krone"-Tierexpertin
„Wir forderten Antworten: Wie wird künftig die Umsetzung funktionieren, in welcher Höhe wird gestraft?“ Denn klar ist: Bei vielen Themen, wie Qualzucht, gibt es massiven Verbesserungsbedarf – deswegen bleiben wir dran!
„Krone“: Wie lautet der Link, unter dem man nun alle Informationen zu den Neuerungen findet?
Johannes Rauch: Eine Zusammenfassung aller Neuerungen durch die BVO 2022 besteht nicht. Hinsichtlich der Neuerungen bei der Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen werden einerseits hier in Kürze Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden sein, andererseits wird auf der Homepage des Hauses beziehungsweise der zuständigen Sektion III unter diesem Link auf die Neuerungen hingewiesen werden. Diese Informationen werden ab Donnerstag bereitgestellt; die BVO 2022 tritt mit 19. Oktober 2022 in Kraft.
„Krone“: Wird das Ministerium gemeinsam mit den Bundesländern Schwerpunktkontrollen durchführen, ob die neue Bestimmung auch umgesetzt wird?
Johannes Rauch: Derzeit ist Österreich - wie auch die anderen EU Mitgliedstaaten - intensiv mit Schwerpunktkontrollen zum Verbringen von Hunden und Katzen gemeinsam mit dem BMI und BMF befasst; diese werden bis in das Frühjahr 2023 hinein durchgeführt.
“Krone“: Was passiert, wenn weiterhin acht Wochen alte Welpen importiert werden? Strafhöhe?
Johannes Rauch: Wenn Welpen ohne Tollwutimpfung aus anderen Mitgliedstaaten oder Drittländern nach Österreich verbracht werden, ist dies nunmehr nach dem Tierseuchengesetz (§ 64), auf dem die BVO 2022 beruht, mit einer Geldstrafe bis 4360 Euro bedroht. Bei Gefahr einer Seuchenverbreitung ist wie bisher - wenn entsprechende Gesundheitsbescheinigung nicht vorliegen – durch die zuständige Behörde vorzugehen.
“Krone“: Wie werden die Betroffenen, zum Beispiel Züchter, informiert? An wen kann man sich wenden, wenn man Fragen hat?
Johannes Rauch: Da sich Züchter üblicherweise an ihre betreuenden Tierärzte wenden, wurden auch die niedergelassenen Veterinäre über die österreichische Tierärztekammer informiert bzw. werden informiert. Grundsätzlich hat sich aber jeder verpflichtet, sich über die ihn betreffenden Rechtsvorschriften selbst zu informieren. Dies gilt umso mehr für (gewerbsmäßige) Züchter im Bereich der Hundezucht.
“Krone“: Was passiert, wenn ein acht Wochen alter importierter Welpe in einer Tierarzt-Ordination vorgestellt wird?
Johannes Rauch: Tierärzte sind nicht zur Anzeige verpflichtet, zumal der Verstoß gegen die BVO 2022 in der Einbringung ins österreichische Bundesgebiet ohne entsprechende Papiere besteht - der Hund könnte auch in Österreich gezüchtet und aufgewachsen, aber ohne Impfung ins Ausland verbracht worden sein - und nicht in der Haltung des Tieres in Österreich liegt. Die Entscheidung, ob gegebenenfalls aus tierseuchenrechtlichen oder tierschutzrechtlichen Gründen eine Anzeige zu machen wäre, obliegt in erster Linie dem Tierarzt, wenn vermutet wird, dass ein Verstoß gegen veterinär- oder tierschutzrechtliche Bestimmungen vorliegt.
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