Nach Nerz-Skandal
Dänemark: Regierungschefin ruft Neuwahlen aus
Dänemark wählt heuer ein neues Parlament. Nach mehreren Wochen der Spekulationen gab Ministerpräsidentin Mette Frederiksen am Mittwoch vor ihrem Amtswohnsitz Marienborg nördlich von Kopenhagen bekannt, dass die nächste Wahl bereits am 1. November stattfinden wird. Damit beugte sie sich letztlich einer Forderung der linksliberalen Partei Radikale Venstre, die mit dem Nerz-Skandal in der Corona-Krise zusammenhängt.
Gewählt werden muss in Dänemark alle vier Jahre - in diesem Fall hätte Frederiksen eigentlich Zeit bis zum 4. Juni 2023. Die Radikale Venstre, die Frederiksens nur aus Sozialdemokraten bestehende Minderheitsregierung unterstützt, hatte der Ministerpräsidentin im Sommer aber ein Ultimatum gestellt: Bis zur Eröffnung des Parlaments nach der Sommerpause am Dienstag sollte die Ministerpräsidentin die Wahl ausgerufen haben. Ansonsten wollte die Partei ein Misstrauensvotum erzwingen.
Wegen Corona Millionen Nerze gekeult
Hintergrund des Ultimatums ist Frederiksens Rolle im dänischen Nerz-Skandal, bei dem während der Corona-Pandemie Millionen Nerze getötet worden waren. Erst später hatte sich herausgestellt, dass dafür die Rechtsgrundlage gefehlt hatte. Eine unabhängige Kommission hatte in einem Bericht scharfe Kritik an der Ministerpräsidentin und Teilen ihrer Regierung geübt, die die Entscheidung zur Massenkeulung der zur Pelzproduktion gezüchteten Nerze aus Corona-Sorgen getroffen hatte.
Im Juli war Frederiksen wegen der umstrittenen Massentötung vom Parlament gerügt worden. Dieser symbolische Akt ohne Konsequenzen wurde von ihren Sozialdemokraten und deren Verbündeten im Parlament ausgesprochen. Zudem wurde entschieden, keine strafrechtlichen Prozesse anzustoßen. Im September forderten dann die sechs Oppositionsparteien in einem offenen Brief Neuwahlen.
Maßnahme ohne rechtliche Grundlage
Die dänische Regierung hatte im November 2020 die Tötung aller rund 15 Millionen Zuchtnerze im Land angeordnet. Damit sollte die Verbreitung einer mutierten und auf den Menschen übertragbaren Form von SARS-CoV-2 verhindert werden, von der befürchtet wurde, dass sie die Wirksamkeit künftiger Impfstoffe beeinträchtigen könnte. Wie sich später herausstellte, fehlte für die Maßnahme aber die rechtliche Grundlage. Diese wurde erst im Nachhinein geschaffen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.