„Zuckerl“ ohne Grüne
In Innsbruck ist jede(r) mit Hauptwohnsitz bei Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen wahlberechtigt, auch wenn er (sie) noch kein Jahr dort lebt. Im Rest Tirols ist das laut Wahlordnung ganz anders! Diese Gesetzeslücke soll nun beseitigt werden.
Innsbruck mit seinen rund 35.000 Studenten nimmt in der Gemeindewahlordnung eine Sonderstellung ein: Denn in der Landeshauptstadt darf jeder wählen - und zwar unabhängig davon, wie lange er schon gemeldet ist. In den restlichen 276 Gemeinden ist das anders geregelt. Hier ist die Teilnahme an Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen an eine wesentliche Bedingung geknüpft: Mitmachen darf nur, wer schon seit einem Jahr in der Gemeinde seinen Hauptwohnsitz gemeldet hat.
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