Krone Plus Logo

Auf Gemeindeebene

Gesetzeslücke: In Innsbruck darf jeder wählen

Tirol
07.10.2022 09:00

In Innsbruck ist jede(r) mit Hauptwohnsitz bei Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen wahlberechtigt, auch wenn er (sie) noch kein Jahr dort lebt. Im Rest Tirols ist das laut Wahlordnung ganz anders! Diese Gesetzeslücke soll nun beseitigt werden.

Innsbruck mit seinen rund 35.000 Studenten nimmt in der Gemeindewahlordnung eine Sonderstellung ein: Denn in der Landeshauptstadt darf jeder wählen - und zwar unabhängig davon, wie lange er schon gemeldet ist. In den restlichen 276 Gemeinden ist das anders geregelt. Hier ist die Teilnahme an Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen an eine wesentliche Bedingung geknüpft: Mitmachen darf nur, wer schon seit einem Jahr in der Gemeinde seinen Hauptwohnsitz gemeldet hat.

Krone Plus LogoWeiterlesen mit Krone+
Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Tirol



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt