Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die neue Gondel am Loser notwendig? Die Betreiber der geplanten Anlage in Altaussee dürften auch in der zweiten Instanz siegen, doch die Gegner geben nicht auf.
Eigentlich hätte im kommenden Winter schon die neue Gondelbahn Skifahrer auf den Loser in Altaussee bringen sollen. Doch um das umstrittene Projekt, das zwei bestehende Sessellifte ersetzen soll, sind wahre Grabenkämpfe entstanden. Es geht vor allem um die Frage: Ist eine große Umweltverträglichkeitsprüfung nötig?
Die Gegner des Vorhabens sind davon überzeugt. Ihre Hauptargumente kurz zusammengefasst: Ein Gondel-Neubau sei zwar nach österreichischem Gesetz nicht UVP-pflichtig, nach europäischer Richtlinie aber sehr wohl. Und das Projekt greife stark in Habitate von geschützten Tierarten ein.
„Wir werden auf jeden Fall Revision einlegen“
Doch nach dem Land Steiermark dürfte nun auch das Bundesverwaltungsgericht als zweite Instanz anderer Ansicht sein. Davon ist Umweltanwalt Wolfgang List nach den Aussagen des Richters in der Verhandlung am Donnerstag überzeugt. Das Urteil soll in etwa zehn Tagen schriftlich vorliegen. „Wir werden auf jeden Fall Revision beim Verwaltungsgerichtshof einlegen“, sagt List zur „Krone“.
Zuversichtlich zeigte sich nach der Verhandlung der Altausseer Bürgermeister Gerald Loitzl, ein Befürworter des Projekts. Doch ein Baustart der Gondel wäre auch ohne UVP nicht in Sicht, denn dann würden erst die Einzelverfahren (Naturschutzrecht, Forstrecht etc.) beginnen.
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