Sarg versiegelt
Die Laien-Gerichtsbarkeit ist in Österreich ganz klar in der Verfassung verankert. Was geschieht aber, wenn die Richter aus dem Volk nicht genügend Deutsch können - oder in ihrem Wahrspruch irren? Die Folgen zeigen wir hier auf.
Immer wieder gibt es die Diskussion, die Laienrichter durch einen Berufsrichter-Senat nach deutschem Vorbild zu ersetzen. Und tatsächlich kam es im größten Gericht des Landes - dem „Landl“ im Wien - vor kurzem zu gleich zwei Fällen, die diese Diskussion wohl nicht verstimmen lassen dürften.
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