Keine Geburtsurkunde, kein Geld von der Regierung! Die Post verweigert einem Salzburger die Auszahlung des Klimabonus.
„Ziemlich seltsam.“ Markus Fischbacher versteht die Welt nicht mehr. Vergangene Woche bekam der Salzburger einen Behördenbrief (RSa) geschickt - samt der Ankündigung, dass er sich seinen Klimabonus in Höhe von 500 Euro in einer Postfiliale in Salzburg-Maxglan abholen könne. Fischbacher machte sich tags darauf zur Post auf. Seine von der Regierung versprochene Zahlung hat er aber auch knapp eine Woche später noch nicht in den Händen.
Warum? Die Post verwehrt ihm die Übergabe der Klimabonus-Gutscheine, weil sein zweiter Vorname nicht in seinem Ausweis eingetragen ist. „Ich habe es mit Führerschein und Pass versucht – vergeblich“, sagt Fischbacher. Die Mitarbeiter der Post-Filiale erklärten dem 28-Jährigen, dass er seine Geburtsurkunde oder den Meldezettel vorzeigen müsse. „Der Brief ist an ,Markus Helmut Fischbacher’ adressiert. Das könne ja mein Vater sein oder ein ganz anderer Mensch, hieß es“, ist der Salzburger immer noch fassungslos.
Sämtliche Diskussionen waren zwecklos. Am Ende gab man Fischbacher noch einen Rat mit auf den Weg: „Wenn Sie ein Problem haben, rufen Sie doch im Ministerium für Klimaschutz an.“ Dort verwies man Fischbacher allerdings zurück an die Post. „Das ist alles nur mehr lächerlich. Bislang hab ich mit meinem Führerschein bei jedem RSa-Brief alles bekommen“, sagt der 28-Jährige.
Die Post beruft sich auf das Zustellgesetz
Die Post selbst teilt auf „Krone“-Anfrage zu dem Vorfall mit: „Das ist absolut kein Einzelfall. Wenn der Name im Reisepass nicht exakt mit dem am RSa-Brief übereinstimmt, dürfen wir nichts herausgeben“, sagt Sprecher Michael Homola. Das würde das Zustellgesetz verbieten. Im Klartext: Ohne Geburtsurkunde fällt Fischbacher tatsächlich um seinen Klimabonus um.
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