Bei der „Krone“ stapeln sich Mails und Briefe unzufriedener Sanis und Ärzte. Das Rote Kreuz reagiert auf die Bemängelungen mit einer neuen Arbeitsgruppe. Doch für die Kritiker - die meisten aus den eigenen Reihen - wird zu wenig sein. Weil ihrer Ansicht nach die Politik sich mehr einmischen sollte und auch darf.
Wir sind als Organisation in einem so sensiblen Bereich geradezu verpflichtet, uns laufend über Verbesserung Gedanken zu machen“, kommentiert der oö. Rot-Kreuz-Präsident Walter Aichinger die Kritik, dass man in Oberösterreich – aber nicht nur hier – Entwicklungen gerade rund um Ausbildung und Standards verschlafen habe. Weil die Beanstandungen nicht abreißen und sich in Folge der Berichterstattung bei der „Krone“ die Mails und Briefe unzufriedener Mitarbeiter – ehrenamtlicher wie beruflicher – stapeln, wird eine neue Arbeitsgruppe rund um den Linzer Uni-Professor Jens Meier, der auch Rot-Kreuz-Chefarzt ist, eingerichtet.
Und hier haken schon wieder die Kritiker aus den eigenen Reihen ein: „Der Rettung wird seitens der Politik in Oberösterreich freie Hand gelassen. Warum sieht die zuständige Landesrätin Christine Haberlander weg?“ Denn im Jahr 2019 gab es vom Landesrechnungshof eine Initiativprüfung des Rettungswesens in Oberösterreich. Und darin wird kritisch bemerkt, dass das Land OÖ die qualitative Weiterentwicklung den Organisationen selbst überlässt. „Da laut Abteilung Gesundheit keine Informationen über Mängel bzw. Beschwerden vorliegen, ist für das Land die ordnungsgemäße Leistungserbringung gegeben. Aufsichtsbehördliche Überprüfungen sind gesetzlich nicht vorgesehen“, schreibt der Rechnungshof und sagt, dass das zu wenig sei: „Er empfiehlt der Aufsichtsbehörde daher, sich zumindest einen Überblick über die in den Rettungsorganisationen eingesetzten Qualitätsmanagementinstrumente zu verschaffen.“
Ich bin zuversichtlich, dass die Rettungsorganisationen ihrem Versorgungsauftrag auch weiterhin (...) nachkommen werden.
Christine Haberlander, LH-Stellvertreterin und Gesundheitsreferentin in einer Stellungnahme
Kritik gibt’s intern auch daran, dass Paragraf 5 des oö. Rettungsgesetzes nicht von der Politik genützt werde. Darin ist – zusammengefasst gesagt – geregelt, dass die Landesregierung den Mindestpersonalstand sowie Ausbildung und Ausstattung bei der Rettung vorschreiben kann. Dies würde nicht geschehen.
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