Weil sie in ihrer Instagram-Story Propaganda für den Islamischen Staat (IS) gemacht haben soll, stand eine 16-Jährige am Montag in Steyr vor Gericht. Das Mädchen hatte ein Video über den IS geteilt.
Die Paragrafen der Anklage haben es in sich: Verbrechen der terroristischen Vereinigung, Verbrechen der kriminellen Organisation. Der 16-Jährigen, die sich am Montag deshalb in Steyr vor einem Schöffengericht verantworten musste, drohten bis zu fünf Jahre Haft. Und das auch nur deshalb, weil sie noch jugendlich ist und deshalb die Höchststrafe halbiert wird.
Das Mädchen hatte laut Anklage zwei Videos auf Instagram geteilt, die als Propagandafilme für die Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) gewertet wurden. Solche Videos tauchen immer wieder im Internet auf und waren auch schon mehrmals Gegenstand von Gerichtsprozessen.
Beteiligung an terroristischer Vereinigung
Die Verbreitung bestritt die junge Angeklagte, eine Österreicherin mit Migrationshintergrund, auch gar nicht. Allerdings habe sie nicht gewusst, dass diese strafbar sei, sagte sie aus. Ihr wurde vorgeworfen, damit den IS gefördert zu haben. Und das reicht für eine Anklage wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung.
Der Nachweis, dass es sich um IS-Propagandamaterial handelt, gelang am Montag aber nur in einem Fall. Beim zweiten Video gab es daher einen Freispruch. Das Urteil für die 16-Jährige liegt dementsprechend weit unter der Höchststrafe: sechs Monate bedingte Haft.
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