Urteil in Strassburg
Gerichtserfolg für Russin nach Zwangs-Abtreibung
Wegen einer erzwungenen Abtreibung hat eine Russin vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 19.500 Euro Schadenersatz zugesprochen bekommen. Die Klägerin, die den Schwangerschaftsabbruch im Alter von 20 Jahren auf Druck ihrer Eltern durchführen musste, habe eine „unmenschliche und herabwürdigende Behandlung“ erlitten, befanden die Richter in Straßburg laut Kathpress am Dienstag.
Dabei werteten sie den Verlust des ungeborenen Kindes als „schwere unmittelbare Schädigung ihrer Gesundheit“ und verwiesen auf „langfristige negative physische und psychische Auswirkungen“. Laut dem Urteil hatten die Eltern ihre Tochter zur Abtreibung gedrängt, weil der Vater des Kindes wegen einer mutmaßlichen Straftat verhaftet worden war. Der Abbruch wurde in einer öffentlichen Klinik vorgenommen, obwohl die junge Frau deutlich machte, dass sie die Schwangerschaft fortsetzen wollte.
Russische Justiz sah „keine böse Absicht“
Eine spätere Anzeige der Frau blieb insoweit erfolglos, als die russischen Justizbehörden „keine böse Absicht“ im Handeln der Eltern erkannten. Die Klinik weigerte sich, ein Disziplinarverfahren gegen den betreffenden Arzt einzuleiten. Auf eine zivilrechtliche Klage hin erhielt die Frau umgerechnet 500 Euro Schadenersatz zugesprochen, wobei das Gericht in Russland feststellte, sie habe keinerlei ernsthafte gesundheitliche Beeinträchtigung erlitten.
Russland ist seit dem 16. September nicht mehr Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dennoch kann der Straßburger Gerichtshof weiterhin über Beschwerden entscheiden, die Tatbestände vor diesem Datum betreffen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.