Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt brachten zwei Wiener ihren zuvor verprügelten Arbeitskollegen in ein abgelegenes Waldstück. Sein Leben verdankt das Opfer einem Hund.
Ein absurdes Eifersuchtsdrama führte dazu, dass zwei Männer einen Arbeitskollegen verprügelten, ihn anschließend in den nachtschwarzen Wienerwald zerrten und bei Temperaturen um den Gefrierpunkt verletzt liegenließen. Die beiden Täter mussten sich nun am Mittwoch wegen versuchten Mordes am Wiener Landesgericht verantworten.
Trio arbeitete in Parkettleger-Firma
Zur Vorgeschichte: Das Opfer, der Moldawe Serghei Z., zog im September 2021 nach Wien und kam wenig später in der Wohnung des Erstangeklagten unter. Beide arbeiteten in einer Parkettleger-Firma. Als der neue Untermieter der Frau von Ion C. (32) Avancen machte, kam es oft zu Streit. Weshalb Serghei Z. zum Zweitangeklagten Vasile C. (45), dem Stiefvater von Ion C., der ebenfalls in der Firma arbeitete, übersiedelte. Auch dort lief es nicht rund.
Eifersucht spielte eine Rolle
„Es herrschte Eifersucht und Unruhe zwischen den Dreien“, führte die Staatsanwältin aus. Am 5. März schlug Ion C., (Anwalt Manfred Arbacher-Stöger) seinen Kollegen brutal zusammen. Trotzdem traf sich das Trio weiterhin zum Bier- und Wodka trinken. So auch am Abend des 16. März an einer Tankstelle in Wien-Hernals. Wieder eskalierte es: „Die Videoüberwachung dokumentiert Handgreiflichkeiten, Faustschläge und Tritte auf Serghei Z.“
250 Meter in den Wald gezerrt
Dann passierte das Unfassbare: Die wütenden Männer zogen ihr Opfer ins Auto und fuhren zu einem entlegenen Parkplatz. Dort schlugen sie weiter auf ihn ein und zerrten ihn 250 Meter in den stockdunklen Wald hinein. Sie zogen sie ihm Kleidung aus, nahmen sein Handy und ließen ihn bei eisigen Temperaturen hilflos liegen. Am nächsten Morgen führte der Hund eines Spaziergängers sein Herrl zum Opfer. Serghei Z. überlebte. Vor Gericht verstrickten sich die Angeklagten zunehmend in Widersprüche.
Zwei Schuldsprüche für versuchten Mord
Die Täter wurden von den Geschworenen schuldig gesprochen und rechtskräftig zu 18 beziehungsweise 16 Jahren Haft verurteilt.
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