Wer künftig die Durchführung einer Volksabstimmung unterstützen will, muss mit bürokratischem Mehraufwand rechnen.
Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Volksbegehren sollen, wie der Name schon sagt, das Volk bei politischen Entscheidungen einbinden. Nun werden aber auf Gemeindeebene mittels Volksrechtegesetz der direkten Demokratie Steine in den Weg gelegt - so zumindest sehen es die Grünen: „Wer zum Beispiel nicht einverstanden ist mit der Umwidmung für ein weiteres Shoppingcenter auf der grünen Wiese, der konnte bisher Unterschriften auf einer Liste sammeln und diese dann auf der Gemeinde abgeben. Mit dem neuen Gesetz reicht das nicht mehr“, so die Grüne Klubobfrau Regina Petrik.
Persönlich aufs Gemeindeamt
Künftig müsse man nicht nur die Unterschrift leisten, sondern danach persönlich aufs Gemeindeamt gehen, sich dort eine Bestätigung über die Wahlberechtigung holen und diese an den Initiator der Volksbefragung übergeben. Innerhalb einer Woche ab dem Gemeinderatsbeschluss muss die Liste mit den Amtsbestätigungen auf der Gemeinde abgegeben werden.
Dieser bürokratische Mehraufwand sei laut Grünen kaum zu bewältigen. „Das ist Aushöhlung der direkten Demokratie“, ärgert sich Petrik. Anders sieht das die SPÖ. Klubobmann Robert Hergovich spricht von einer Erleichterung des Zugangs zu Volksbefragungen und -abstimmungen durch die Novellierung des Gesetzes.
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